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Maskenpflicht gilt weiterhin im ÖPNV

Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe

• Die 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) gilt bis einschließlich 30. September 2022.

• Der Maskenstandard für die nach der 16. BayIfSMV angeordneten Maskenpflicht wird für den ÖPNV von FFP2-Masken auf medizinische Gesichtsmasken heruntergestuft. Damit ist zur Erfüllung der Maskenpflicht in allen von der Verordnung erfassten Bereichen nur noch mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Wichtige Tipps und die neuesten Entwicklungen zu Corona im ÖPNV finden sich stets aktuell auf www.avv-augsburg.de/corona.