AVV

Fahrgastrechte

Rechte nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG):

Ab dem 1.2.2017 gelten im Rahmen von Verbraucherverträgen neue Informationspflichten gegenüber dem Fahrgast (§§ 36 und 37 VSBG).

Für die Verkehrsunternehmen ergeben sich aus den vorgenannten Regelungen im Wesentlichen die Verpflichtung, über ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer Schlichtung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren sowie im Rahmen dieser Information die zuständigen Verbraucherschlichtungsstellen zu benennen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV-GmbH) weder Fahrscheine im eigenen Namen verkauft noch Beförderungsverträge mit den Fahrgästen abschließt. Rein vorsorglich, weist die AVV-GmbH darauf hin, dass Sie zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nicht bereit ist.

Soweit es um die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren der im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund tätigen Verkehrsunternehmen geht, verweisen wir auf die im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund tätigen Verkehrsunternehmen:

www.avv-augsburg.de/der-avv/partner

Die im AVV gültigen Beförderungsbedingungen finden Sie unter:

www.avv-augsburg.de/tickets-tarife/tarifbestimmungen/