AVV

Das Anruf-Sammel-Taxi AST

Taxi nach Fahrplan

Das Anruf-Sammel-Taxi AST ist ein Service-Angebot für ausgewählte Strecken und Fahrplanzeiten, an denen wegen zu geringer Nachfrage
keine Linienbusse fahren, wie z.B. wochentags vor und nach den Berufsverkehrszeiten oder am Wochenende.

Ein Anruf-Sammel-Taxi fährt auf Basis von festgelegten Fahrplänen nach telefonischer Anmeldung. Es kann von jeder bis zu jeder gekennzeichneten Bushaltestelle auf der jeweiligen Linie in Anspruch genommen werden. Und: Auf Wunsch fährt das AST Sie am Zielort statt an die Haltestelle sogar
auch bis an die Haustür Ihrer jeweiligen Zieladresse.

Hinweise zur Fahrt

Die Fahrzeuge sind gut erkennbar mit der Kennzeichnung „AST“ versehen.

Befinden sich mehrere Fahrgäste im Fahrzeug quittiert der zuletzt aussteigende Fahrgast dem Taxifahrer die Anzahl der beförderten Personen
sowie den Endstand des Taxameters. Leisten Sie keinesfalls eine Blankounterschrift!

Preise ab 01.01.2024

Im Stadtverkehr

  • Erwachsener: 3,30 Euro
  • Kind: 1,70 Euro
  • Inhaber von Zeitkarten (Mobil-Abos, Monats- und Wochenkarten, Deutschlandticket):
    Zuschlag 1,70 Euro
  • Inhaber von Schülerzeitkarten und Schwerbehinderte:
    - Stadtgebiet Augsburg: frei
    - Täfertingen, Hirblingen, Batzenhofen, Edenbergen, Rettenbergen: 1,70 Euro

     

Im Regionalverkehr

Der AST-Tarif im Regionalverkehr wird zum 01.01.2024 abgeschafft.

Für Fahrten im Anruf-Sammel-Taxi gilt der reguläre AVV-Tarif, sämtliche Zeitkarten inklusive Deutschlandtickets werden anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass im AST keine AVV-Fahrscheine gekauft oder Streifenkarten entwertet werden können.
Es besteht die Möglichkeit die jeweilige AST-Fahrt beim Fahrer zu bezahlen, die Ausgabe eines Fahrausweises erfolgt allerdings nicht.
Bei Umstieg ist ein zusätzlicher Fahrschein zu erwerben.

Wir empfehlen Fahrgästen ohne Zeitfahrausweis den Erwerb eines Tickets über die App meinAVV.

AST-Rufnummern

  • AST-Linien Raum Aichach: Taxizentrale Aichach

Telefon 08251 53999
Anmeldung 60 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit
 

  • AST-Linien Raum Friedberg: Taxi Ruf

Telefon Ruf 08208/959 585
Anmeldung 45 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit
 

  • AST-Linien Raum Augsburg: Taxi e.G.

Telefon 0821 35025 oder 0821 36333
Anmeldung 45 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit

Auszug aus den Tarifbestimmungen

7.14 Beförderung mit Anrufsammeltaxi (AST)

Im AVV-Regionalverkehr und im Stadtverkehr von Augsburg verkehren Anrufsammeltaxis (AST).

1. a. Regionalverkehr:
Ein AST kann im AVV-Regionalverkehr von jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle zu jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle in Anspruch genommen werden. Auf Wunsch fährt das AST bis vor die Haustüre.
b. Stadtverkehr:
In der Stadt Augsburg (Stadtverkehr) verkehren folgende AST-Linien: Linie 70, 71, 72, 73, 74 und 76

2. AST fährt nur bei Bedarf und nach telefonischer Anmeldung. Anmeldezeiten und Telefonnummern können unter www.avv-augsburg.de eingesehen werden. Bei der Anmeldung muss der Name, Fahrtziel, die Anzahl der Begleiter sowie die gewünschte Abfahrtszeit und die Abfahrtshaltestelle genannt werden. Wenn großes Gepäck mitgenommen wird, muss dies auch mitgeteilt werden.

3. AST-Fahrzeuge erkennt man am AST-Schild an der Windschutzscheibe. Der AST-Tarif gilt nur bis zur Umsteigehaltestelle. Wenn man mit dem Zug, der Straßenbahn oder mit dem Bus weiterfahren möchte, muss ein neuer Fahrausweis gekauft werden. Der zuletzt aussteigende Fahrgast quittiert dem Fahrer die Anzahl der beförderten Personen sowie den Endstand des Taxameters bzw. Wegstreckenzählers. Auf keinen Fall dürfen Blankounterschriften geleistet werden.
a. Regionalverkehr:
Für jede Fahrt ist der reguläre Fahrpreis je Fahrgast zu entrichten. In den Fahrzeugen werden keine Fahrausweise verkauft. Papierstreifenkarten können in den Fahrzeugen nicht entwertet werden.
b. Stadtverkehr:
Im Stadtverkehr gilt folgende Regelung: Inhaber von Einzelticket, Streifenkarte, Tagesticket und Zeitkarten für Erwachsene ggf. Mitfahrer zahlen einen Zuschlag laut Preistabelle. Befreit hiervon sind Inhaber von Schülerzeitkarten und Schwerbehindert.