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Maskenpflicht im ÖPNV

Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder alternativ einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske). Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe.

  • Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) gilt seit 1. Oktober bis zum Ablauf des 9. Dezember 2022.
  • Als Maskenstandard gilt für den ÖPNV eine FFP2-Maske oder alternativ eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske).
  • Allgemein gilt für die Maskenpflicht: Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht befreit, zwischen sechs und 16 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Befreit sind von der Maskenplicht laut 17. BaylfSMV Personen, die eine Brefreiung mit ärztlichem Zeugnis im Original nachweisen können sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen mit deren Begleitpersonen

Wichtige Tipps und die neuesten Entwicklungen zu Corona im ÖPNV finden sich stets aktuell auf www.avv-augsburg.de/corona.