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Herunterstufung des Maskenstandards im ÖPNV

Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe

Ab 3. Juli 2022 gilt eine Herunterstufung des Maskenstandards im ÖPNV

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 beschlossen: 

• Die 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) gilt bis einschließlich 20. August 2022.

• Der Maskenstandard für die nach der 16. BayIfSMV angeordneten Maskenpflicht wird für den ÖPNV von FFP2-Masken auf medizinische Gesichtsmasken heruntergestuft. Damit ist zur Erfüllung der Maskenpflicht in allen von der Verordnung erfassten Bereichen nur noch mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

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