AVV
  • Wochenkarte

    Eine Kalenderwoche komfortabel unterwegs

    Sie entscheiden bei der Wochenkarte wie viele (=Preisstufe) und welche Zonen Sie befahren möchten. Zusätzlich müssen Sie Ihren Namen handschriftlich auf den Fahrschein eintragen. Die Gültigkeit beläuft sich immer auf eine Kalenderwoche beginnend mit Montag bis zum ersten Werktag der darauffolgenden Woche 12 Uhr.

    Geltungsbereich

    Beliebig viele Fahrten in den aufgedruckten & ausgewählten Zonen

    Geltungsdauer

    Für die eingetragene Kalenderwoche beginnend mit Montag bis 12 Uhr des ersten Werktages der folgenden Woche

    Übertragbarkeit

    keine

    Mitnahmemöglichkeiten

    keine

    Besonderheiten

    Nur gültig wenn Vor- & Nachname leserlich bzw. unauslöschlich eingetragen wurden

    Online Verfügbarkeit in der App meinAVV

    Ja, als Handy-Ticket zum regulären Preis verfügbar

    Preise ab 01.01.2025

    PreisstufePreis
    124,40 €
    235,70 €
    347,00 €
    458,30 €
    569,60 €
    680,90 €
    792,20 €
    8103,50 €
    9114,80 €
    10126,10 €
    11137,40 €
    12148,70 €

    ►Zur digitalen Fahrt- und Preisauskunft 

    Auszug aus den Tarifbestimmungen

    7.6 Wochen- und Monatskarte

    (1) Geltungsdauer
    Wochen- und Monatskarten berechtigen während der Geltungsdauer zu beliebig häufigen Fahrten mit beliebigem Unterbrechen und Umsteigen in den auf der Wochen- bzw. Monatskarte angegebenen Zonen. Karten mit der Preisstufe 12 sind Netzkarten für das Gesamttarifgebiet.

    Wochenkarten gelten für die eingetragene Kalenderwoche bis 12.00 Uhr des ersten Werktages der folgenden Woche. Der erste Tag einer Kalenderwoche ist der Montag.
    Monatskarten gelten für den eingetragenen Kalendermonat bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats; ist dieser erste Werktag ein Samstag, gilt die Karte bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktages.

    Die Wochen- bzw. Monatskarte enthält die zeitliche Gültigkeit aufgedruckt oder eingestempelt.

    (2) Sicherung gegen Missbrauch
    Wochen- und Monatskarten lauten auf die Person des Inhabers und sind nicht übertragbar. Sie sind nur gültig, wenn der Inhaber seinen Vor- und Zunamen deutlich unauslöschlich eingetragen hat. Die Benutzungsberechtigung ist auf Verlangen des Personals durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.