AVV

Datenschutzhinweise zur Kundenkarte

Kundenkarte für den Ausbildungsverkehr

Kundenkarten werden derzeit entweder von der Augsburger Verkehrs -und Tarifverbund GmbH oder Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH ausgegeben.

1. Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH):

Für von der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH ausgestellte Kundenkarten ist die AVV GmbH verantwortliche Stelle i.S.d. DSGVO. Hierbei gilt Folgendes:

Datenerhebung

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail (bei Onlinebestellung), Studenteneigenschaft (bzw. Inhaberschaft einer Campus-Karte), gewünschte Verbindung sowie Bescheinigung zur Berechtigung des Erwerbs eines Fahrausweises im Ausbildungsverkehr sind für die Ausstellung der Kundenkarte erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Die Kundenkarte wird von Ihnen als Kunden beantragt, soweit Sie ein rabattiertes Ticket im AVV-Gebiet nutzen möchten. Dafür muss vorab die Berechtigung des Erwerbs eines Fahrausweises im Ausbildungsverkehr geprüft werden. Laut Tarifbestimmungen im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund gelten rabattierte Tickets im Ausbildungsverkehr nur in Verbindung mit einer entsprechenden Kundenkarte als gültiger Fahrausweis. Der Name, das Geburtsdatum und das Geschlecht werden daher auch verarbeitet, um eine Identifizierung des Karteninhabers bei einer Ticketkontrolle zu ermöglichen. Die Information über die gewünschte Verbindung sowie die Studenteneigenschaft (Inhaber einer Campus-Karte) ist für die Tarifbestimmung relevant. Die E-Mail-Adresse wird bei einer Online-Bestellung erhoben, um den gesetzlichen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nachzukommen. In letzterem Fall ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO.

Im Übrigen werden die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer verarbeitet, soweit diese von Ihnen als Kunde bei der Bestellung der Kundenkarte angegeben werden. Die Kontaktdaten werden verarbeitet, um die Abwicklung der Bestellung bei evtl. irreführenden Angaben schnellstmöglich zu klären bzw. die Kundenkarte postalisch zu übermitteln. Während der Gültigkeit der Kundenkarte kann die AVV GmbH dann beispielsweise bei Verlust ohne erneuten Berechtigungsnachweis eine Ersatzkarte ausstellen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die überwiegenden berechtigten Interessen der AVV GmbH (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO). Die Interessen der AVV GmbH an einer Verarbeitung dieser Kontaktdaten überwiegen hier, da eine Abwicklung der Bestellung bei auftretenden Schwierigkeiten sonst nicht bzw. nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung möglich ist und es dem Kunden durch die Ausgestaltung der Kommunikationsdaten als freiwilliges Feld selbst überlassen bleibt, ob er diese zur Erleichterung der Vertragsabwicklung angeben möchte.

Datenspeicherung/Datenlöschung:

Die personenbezogenen Daten werden spätestens 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Kundenkarte gelöscht. Die Kundenkarten werden jeweils für einen Zeitraum von maximal 11 Monaten ausgestellt.

Die Bescheinigungen zum Nachweis der Berechtigung des Erwerbs eines Fahrausweises im Ausbildungsverkehr werden nach Prüfung der Bescheinigung, spätestens aber nach 14 Tage automatisch gelöscht.

2. Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG):

Für von der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH ausgestellte Kundenkarten ist die AVG Verantwortliche i.S.d. DSGVO.

Detaillierte Informationen zum Datenschutz für von der AVG ausgestellte Kundenkarten finden Sie auf deren Website unter https://www.sw-augsburg.de/datenschutz.

3. Formular Fahrgastbeirat

Der AVV-Fahrgastbeirat ist kein Organ der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH. Falls Sie über das Kontaktformular eine E-Mail schreiben, werden ihre personenbezogenen Daten von der AVV GmbH und den Mitgliedern des AVV-Fahrgastbeirates ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage gespeichert, ggf. an das betreffende Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Verantwortlicher i.S.d. DSGVO ist der jeweilige Empfänger.