AVV

Sie haben Fragen? Wir beantworten sie.

Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, schreiben Sie uns. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular. Wir antworten Ihnen gerne!

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"Wo finde ich eine Übersicht über alle Tarife?"

Unsere Antwort

Eine Übersicht über alle Tarife finden Sie hier unter "Tickets und Tarife".

"Wie entwerte ich die Kurzstrecke auf der Handystreifenkarte"

Unsere Antwort

Wählen Sie aus der Fahrtverbindung den Handystreifenpreis. Direkt im Menü "Tickets" wählen Sie die Streifenkarte, geben die Starthaltestelle ein und wählen 1 Streifen aus.

"Gibt es die Kurzstrecke auf der Streifenkarte?"

Unsere Antwort

Ja - Sie können die Kurzstrecke auch mit der Streifenkarten verwenden. Entwerten Sie dazu 1 Streifen. Statt 1,90 € kostet die Kurzstrecke dann auf der Streifenkarte 1,64 € und auf der E-Streifenkarte in der AVV App nur 1,56 €!

"Wie entwerte ich meine Handystreifenkarte?"

Unsere Antwort

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Sie suchen sich die von Ihnen gewünschte Verbindung in der Fahrtauskunft. Tippen Sie auf den neben der Verbindung angezeigten Fahrpreis. Hier werden Ihnen alle online angebotenen Fahrscheine mit Preis angezeigt. Tippen Sie auf Handystreifenpreis. Die Starthaltestelle sowie die Anzahl der benötigten Streifen wird anhand der Fahrtauskunft übernommen. Loggen Sie sich mit dem Button "Weiter zum Login" mit Ihren Zugangsdaten im Ticketshop ein. Haben Sie kein Streifenguthaben mehr, kauft das System eine neue Streifenkarte und bucht die für diese Fahrt benötigten Streifen ab. Die übrigen Streifen finden Sie in der Anzeige "Guthaben". Schließen Sie dann den Kaufvorgang ab - Ihre Streifenkarte ist entsprechend entwertet!

Entwertung direkt aus dem Menü "Tickets": Voraussetzung ist, Sie wissen bereits wie viele Preisstufen Sie benötigen. Wählen Sie aus dem Menü die "Streifenkarte". Wählen Sie Starthaltestelle und Geltungsbereich aus. Nach dem Einloggen prüft das System wieder, ob noch Guthaben vorhanden ist oder eine Streifenkarte gekauft werden muss. Bestätigen Sie den Kauf durch abschließen des Kaufvorgangs, dann ist Ihre E-Streifenticket entsprechend entwertet.

"Wie viele Preisstufen muss ich im Innenraum bezahlen bzw. stempeln?"

Unsere Antwort

Für den Innenraum (Zonen 10-20) und bei Fahrten die den Innenraum berühren sind immer pauschal 2 Preisstufen bzw. 2 Streifen zu entrichten, außer es handelt sich um eine Kurzstrecke (Einstieg + 4 Haltestellen). Für die Kurzstrecke müssen Sie nur 1 Streifen entwerten. Die Kurzstrecke gilt nicht in den Regionalzügen der DB/BRB und in Rufbussen.

"Wie lange gilt meine Streifenkarte?"

Unsere Antwort

Die Gültigkeit der Streifenkarte steht auf Ihrer Fahrkarte. Bei einer Preiserhöhung haben Sie 3 Monate Zeit Ihre Streifenkarte weiterhin abzufahren. Ein Umtausch oder eine Erstattung einer nicht abgefahrenen bzw. verwendeten Fahrkarte ist nicht möglich.

"Gilt das Tagesticket ganztägig?"

Unsere Antwort

Wird das Tagesticket nur von einer Person genutzt, gilt es auch an Werktagen ganztägig ohne Sperrzeiten.

Lediglich die Mitnahme von weiteren Fahrgästen ist von Montag bis Freitag erst ab 09.00 Uhr möglich.
An Wochenenden und Feiertagen entfällt auch hier die Sperrzeit!

"Gilt die Sperrzeit beim Mobil-Abo 9 Uhr auch am Wochenende?"

Unsere Antwort

Nein - selbstverständlich gilt die Sperrzeit nur Montag bis Freitag! An Wochenenden und Feiertagen ist das Mobil-Abo 9 Uhr ganztägig gültig!

"Sind die Mobil-Abos auch für eine Zone erhältlich?"

Unsere Antwort

Das Mobil-Abo und das Mobil-Abo Premium ist für eine einzelne Zone erhältlich. Das Mobil-Abo 9 Uhr ist für eine einzelne Zone nicht buchbar.

"Meine Haltestelle liegt auf der Zonengrenze - welcher Zone wird diese zugerechnet?"

Unsere Antwort

Haltestellen auf Zonengrenzen werden immer der Zone zugerechnet, die für den Fahrgast günstiger ist.

Beispiel: Haltepunkte der Städte Friedberg, Gersthofen und Neusäß liegen alle auf der Zonengrenze 20/30. Bei Fahrten innerhalb dieser Städte wird die Zone 30 herangezogen - also ist nur eine Preisstufe zu entrichten.

Werden Haltepunkte in der Zone 20 berührt, müssen statt einer Preisstufe dann zwei Preisstufen (Innenraum) entrichtet werden. Ausnahme: Sie bewegen sich in der Kurzstrecken-Distanz (Einstieg plus 4 Haltestellen).

"Gilt mein Mobil-Abo Gesamtraum für Querfahrten im Verbund?"

Unsere Antwort

Ja - das Mobil-Abo Gesamtraum gilt für die Zonen 10 bis 70. Damit Fahrten quer durchs Verbundgebiet möglich - z.B. von Radersdorf nach Dinkelscherben, oder aber Mertingen nach Schwabmünchen.

"Ich habe ein Abo für die Zone 10 oder 20 - wie viele Preisstufen muss ich bei Fahrten in die jeweils andere Zone zukaufen?"

Unsere Antwort

Wer ein Abo der Zone 10 oder 20 hat und in die andere Zone fahren will, muss nur einen Streifen zustempeln bzw. eine Preisstufe zukaufen.

"Gibt es die Möglichkeit einzelne Monatskarten zu kaufen?"

Unsere Antwort

Selbstverständlich können die Monatskarten je nach Bedarf gekauft werden. Monatskarten sind ohne Kundenkarte nutzbar. Stattdessen wird auf der Monatskarte der Vor- und Nachname eingetragen. Nur im Schüler-/Azubi-Bereich wird auch heute noch eine Kundenkarte benötigt, um die Berechtigung für den Schüler- bzw. Ausbildungstarif nachzuweisen.

Bei den Monatskarten richtet sich die Preisstufe wie bisher nach der Zahl der tatsächlich befahrenen Zonen. Informationen zu den gültigen Preisen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie jedoch: Mit den Monatskarten dürfen Sie nur die ausgewählten Zonen befahren, es gibt keine erweiterten Geltungsbereiche. Auch die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet und das Ticket ist nicht übertragbar.

"Wie bekomme ich eine Schülerkundenkarte?"

Unsere Antwort

Die Schülerkundenkarte können Sie einfach online bestellen und bequem per Post nach Hause schicken lassen. Einfach das Formular "Kundenkarte" ausfüllen, aktuelle Bestätigung hochladen und absenden. Die Bestellungen werden möglichst direkt, spätestens aber am nächsten Arbeitstag bearbeitet und umgehend zur Post gebracht.

Selbstverständlich stellt Ihnen auch das AVV-Kundencenter Ihre Schülerkundenkarte gegen Vorlage einer aktuellen Bestätigung der Ausbildungsstätte gerne sofort aus. 

"Das Mobil-Abo ist für mich günstiger - Warum sollte ich trotzdem ein Schülerticket wählen?"

Unsere Antwort

Es kann in manchen Relationen (ab Preisstufe 6) sein, dass das Schülerticket teurer als das Mobil-Abo ist. Jedoch hat das Mobil-Abo eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Bei Kündigung vor Ablauf dieser Frist erfolgt eine Nachverrechnung auf Höhe des Jahres-Abos.

Im Gegensatz zum Schülerticket verlängert sich das Mobil-Abo zudem automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Beim Schülerticket hingegen können Schüler auch einzelne Monate nach Bedarf auswählen und bleiben dadurch flexibel.

Ein weiterer Vorteil: Das Schülerticket berechtigt Schülerinnen und Schüler auch zum Erwerb von Schülerwochenkarten.

"Was ist ein Tagesticket?"

Unsere Antwort

Das Tagesticket bietet attraktive Möglichkeiten der Mitnahme von bis zu acht Personen und passt sich der Gruppengröße flexibel an. Nehmen Sie wochentags ab 9 Uhr bis zu vier Kinder bis 14 Jahren kostenlos und gegen Zuzahlung von 2,50€ pro Erwachsenem bis zu 4 Erwachsene mit, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. Auf einer Tageskarte können dann bis zu fünf Erwachsene und vier Kinder reisen. Das Tagesticket ist am Geltungstag bis Betriebsschluss gültig. Es ist für die vier Geltungsbereiche Innenraum, Innenraum Plus, Außenraum, Gesamtraum inklusive Donau-Ries erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.avv-augsburg.de/fahrtauskunft/tickets-tarife/tagesticket.

"Welche Geltungsbereiche für die Abos gibt es?"

Unsere Antwort

Die sieben Ringzonen werden für die Mobil-Abos in vier Geltungsbereiche aufgeteilt: Das Stadtgebiet Augsburg besteht aus den Zonen 10 und 20; sie bilden den Innenraum. Der Bereich Innenraum Plus umfasst die Zonen 10 bis 30, der Außenraum die Zonen 30 bis 70. Den Gesamtraum bilden die Zonen 10 bis 70. Zusätzlich gibt es noch das Zusatzmodul Donau-Ries mit weiteren fünf Zonen (84 – 98). Beim Mobil-Abo und Mobil-Abo Premium kann zudem nur eine Zone gewählt werden.

"Für welche Tickets brauche ich die Kundenkarte?"

Unsere Antwort

Sie benötigen eine Kundenkarte nur für die vergünstigten Schülerwochen– und Schülermonatskarten. Diese dient als Berechtigungsnachweis. Für die Bestellung online oder die Ausstellung im Kundencenter ist immer ein aktueller Nachweis erforderlich.

Die AVV-Monatskarte für Jedermann können Sie ohne Kundenkarte verwenden. Tragen Sie hier vor Fahrtantritt Ihren Vor- und Nachnamen in Druckbuchstaben ein. Da die Monatskarte nicht übertragbar ist, müssen Sie ein Ausweisdokument mit sich führen.

"Was kosten die Tickets für Kinder?"

Unsere Antwort

Kinder unter 6 Jahren fahren im gesamten AVV-Gebiet kostenfrei. 6- bis 14-Jährige zahlen für Einzeltickets 1,10 € pro Zone, auch das Kurzstrecken-Ticket für Kinder kostet 1,10 €. Eine ermäßigte Streifenkarte mit neun Streifen kostet 9,60 €, die E-Streifenkarte ist auch für Kinder günstiger und kostet 9,10 €.

Übrigens: Beim Tagesticket fahren Montags bis Freitags ab 9 Uhr bis zu vier Kinder bis 14 Jahre kostenlos mit - an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Zusätzlich können Kinder bis einschließlich 14 Jahren ohne Nachweis eine Kundenkarte im Ausbildungsverkehr beantragen, um die vergünstigten Schülerwochen- oder Schülermonatskarten in Anspruch zu nehmen.

"Welche Vorteile bietet mir die Kurzstrecke?"

Unsere Antwort

Das neue Kurzstrecken-Ticket ist die günstige Alternative für kurze Wege mit einer einfach zu merkenden Regel: Steigen Sie ein und fahren Sie vier Haltestellen in Bus oder Tram. Dabei können Sie auch umsteigen und sogar einmalig die Zonengrenze überfahren. Das Ticket lässt sich auch mit einer Streifenkarte und E-Streifenkarte nutzen. Hierfür ist dann ein Streifen zu entwerten. Die Kurzstrecke gilt bis auf wenige Ausnahmen auch im Regionalbusverkehr, jedoch nicht in Regionalzügen der DB/BRB und in Rufbussen.

"Wie funktioniert die Handystreifenkarte?"

Unsere Antwort

Die Handystreifenkarte gibt es in der meinAVV-App zu kaufen. Hierfür laden Sie sich die meinAVV-App oder die swa mobil App auf Ihr Handy.

Zudem benötigen Sie ein Benutzerkonto im Ticketshop. Dieses Benutzerkonto können Sie direkt in der App unter "Profil" anlegen.

Wenn Sie nun eine Fahrtverbindung auswählen, können Sie direkt aus der Fahrplanauskunft Ihren Fahrschein auf Ihr Handy erwerben. Es werden alle für die von Ihnen gewählte Verbindung möglichen Tickets mit Preis angezeigt.

Wählen Sie die Handystreifenkarte, werden die benötigten Streifen automatisch entwertet und das Ticket in der App angezeigt. Alternativ können Sie natürlich auch die Starthaltestelle auswählen und direkt die von Ihnen benötigte Streifenkarte entwerten.

Bitte beachten Sie, dass Handystreifenkarten bei Kauf für den sofortigen Fahrtantritt eingesetzt werden müssen. Restliche Streifen bleiben als Guthaben bestehen.Solange Guthaben auf Ihrer Streifenkarte ist, wird diese unter „Guthaben“ in der App angezeigt. Reichen die vorhandenen Streifen nicht, fordert das System automatisch den Kauf einer weiteren Handystreifenkarte und entwertet die zusätzlich nötigen Streifen automatisch.

"Ich wohne im Landkreis Donau-Ries. Wie nutze ich das Zusatzmodul?"

Unsere Antwort

Das Gebiet Donau-Ries ist ein eigenständiges Zusatzmodul mit fünf Zonen. Sie können einzelne Zonen des Zusatzmoduls einfach buchen oder mit den Abos der Ringzonen kombinieren: Das Mobil-Abo 9 Uhr Donau-Ries ist aber nur in Kombination mit dem Mobil-Abo 9 Uhr Außenraum oder Gesamtraum erhältlich. Für das Mobil-Abo Donau-Ries oder das Mobil-Abo Premium Donau-Ries können Sie Zonen aus dem Zusatzmodul buchen oder mit dem Mobil-Abo bzw. Mobil-Abo Premium Zone 70, Außenraum oder Gesamtraum kombinieren. Selbstverständlich können Sie im Zusatzmodul den AVV auch mit Einzelfahrscheinen, Streifenkarten oder Tagestickets nutzen.

"Welche Haltestellen umfasst die kostenlose City-Zone?"

Unsere Antwort

Die City-Zone erstreckt sich über folgende Haltestellen:

  • Hauptbahnhof,
  • Königsplatz,
  • Frohsinnstraße,
  • Theodor-Heuss-Platz,
  • Ulrichsplatz,
  • Moritzplatz,
  • Rathausplatz,
  • Staatstheater, 
  • Prinzregentenstraße.

Alle Informationen zur City-Zone finden Sie hier!

"Wie erweitert sich meine Kurzstrecke mit der City-Zone?"

Unsere Antwort

In vielen Fällen erweitert die City-Zone den Radius für ein Kurzstrecken-Ticket (= Einstieg + 4 Haltestellen): Fahren Sie mit Bus oder Straßenbahn in die City-Zone hinein oder aus ihr heraus, müssen Sie die City-Zone immer als eine Station zählen. Beim Einfahren ist die erste Haltestelle der City-Zone die Ausstiegshaltestelle und beim Ausfahren zählt die letzte Haltestelle der City-Zone als Einstiegshaltestelle.

Durchqueren Sie die City-Zone jedoch komplett, zählen alle Stationen ab Ihrer Einstiegstelle zu Ihrem Fahrtziel einzeln. Selbstverständlich können Sie die City-Zone bei Fahrtunterbrechungen kostenfrei nutzen. Bitte beachten Sie aber die Gültigkeit Ihres Tickets bei Fahrtunterbrechungen in der City-Zone!

Alle Informationen zur City-Zone erhalten Sie hier!

"Kinderfahrausweis oder nicht?"

Unsere Antwort

Kinder bis einschließlich 5 Jahren können im AVV kostenlos mitgenommen werden.  Ab 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren ist nur das ermäßigte Beförderungsentgelt zu entrichten. D.h. von 6 bis einschließlich 14 Jahren kann ein Kinderfahrausweis genutzt werden. Ab 15 Jahren ist ein Fahrschein für Erwachsene zu erwerben.

"Wie funktionieren die Tarifzonen?"

Unsere Antwort

Das AVV-Verbundgebiet ist in ringförmige Tarifzonen unterteilt. Jede dieser Zonen hat eine zweistellige Zonennummer und jede Haltestelle ist dabei einer Zone zugeordnet. Haltestellen auf Zonengrenzen (auf den hellblauen Linien/Flächen) gehören allen Zonen an, die sie berühren. Bei einer Fahrt auf einer Zonengrenze werden die Haltestellen zu der angrenzenden Zone gezählt, die für Sie die niedrigere Preisstufe ergibt. Die Anzahl der befahrenen Zonen ergibt die zu zahlende Preisstufe. Jede Zone wird auch bei mehrmaligem Befahren nur einmal gezählt.

Ausnahme Innenraum Zonen 10 und 20:

Für Einzelfahrten sind im Innenraum immer 2 Preisstufen zu entrichten.

"Wo finde ich den Tarifzonenplan?"

Unsere Antwort

Einen Tarifzonenplan finden Sie hier.

"Welche Tickets kann ich in der meinAVV-App als E-Ticket kaufen?"

Unsere Antwort

Aktuell können Sie folgende E-Tickets in der meinAVV-App kaufen:

Kurzstrecke (Erwachsene/Kind),
Einzelticket (Erwachsene/Kind),
Streifenkarte (Erwachsene/Kind),
Tagesticket,
Wochenkarte,
Monatskarte,
Fahrrad-Tagesticket.

"Welche Voraussetzungen benötige ich für den Kauf von E-Tickets?"

Unsere Antwort

Sie benötigen ein internetfähiges Smartphone (Android oder iOS) auf dem Sie sich die meinAVV-App herunterladen können. Für die Registrierung müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein, ein Zahlungsmittel (Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte) auswählen und den AGB zustimmen.

"Welche Gültigkeit besitzen Wochen- und Monatskarten?"

Unsere Antwort
  • Wochenkarten gelten für die eingetragene Kalenderwoche bis 12.00 Uhr des ersten Werktages der folgenden Woche. Der erste Tag einer Kalenderwoche ist der Montag.
  • Monatskarten gelten für den eingetragenen Kalendermonat bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats; ist dieser erste Werktag ein Samstag, gilt die Karte bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktages.

"Welchen Nachweis muss ich für eine Schülerkundenkarte erbringen?"

Unsere Antwort

Bis einschließlich 14 Jahre brauchen Sie keinen Nachweis erbringen. Ab 15 Jahren wird für die Ausstellung ein aktueller Nachweis der Ausbildungsstätte benötigt. Hierfür können Sie den Bestellschein benutzen oder ein aktuelles Schreiben der Ausbildungsstelle (Schulnachweis, Praktikums-/Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Bestätigungsschreiben vom Betrieb etc.) vorlegen. Die Kundenkarte wird für die Ausbildungszeit, aber längstens für 11 Monate ausgestellt. Danach muss ein neuer Nachweis erbracht werden.

"Wo gilt das Semesterticket?"

Unsere Antwort

Im AVV-Innenraum (Zonen 10 und 20) haben Sie als Student der Uni und Hochschule Augsburg freie Fahrt. Berechtigt sind alle  ordentlich Studierenden der Universität Augsburg und der Hochschule Augsburg mit einer validierten CampusCard.

"Wie kann ich zusätzliche Zonen zum Semesterticket befahren?"

Unsere Antwort

Möchten Sie zusätzlich andere Zonen zum Semesterticket befahren, benötigen Sie einen zusätzlichen Fahrschein. Kaufen Sie hierzu einfach einen Einzelfahrschein der entsprechenden Preisstufe oder stempeln Sie die benötigte Anzahl Streifen auf einer Streifenkarte ab. Wenn Sie regelmäßig Zonen über den Innenraum hinaus befahren, sind Sie berechtigt, ein Schülerticket zu beantragen oder eine Schülermonatskarte in Verbindung mit einer Kundenkarte für die benötigten Zonen zu kaufen.

"Was ist das Hotelticket?"

Unsere Antwort

Das Hotelticket ist ein exklusiver Service der Hotels und des AVV. Sie nutzen damit besonders günstig die öffentlichen Verkehrsmittel und sind flexibel und komfortabel als Gast in der Stadt unterwegs. Zwei Tage beliebig oft in der gesamten Innenstadt (optional zusätzlich in der Zone 30) fahren und Vergünstigungen oder Vorteile bei 24 Partnern – z. B. Museen, Stadtführungen, Zoo nutzen. Eine Übersicht der Highlights finden Sie in der Informationsbroschüre.

"Was sind die Unterschiede zwischen dem „Schülerticket“ und der „Schülerkundenkarte“?"

Unsere Antwort

Die Kundenkarte ist eine Berechtigungskarte, die Sie zum eigenständigen Kauf der vergünstigten Schülerwochen- oder Schülermonatskarte am Automaten, im Regionalbus oder im Kundencenter berechtigt. Das Schülerticket ist ein Abonnement über max. 11 Monate. Hier wird der Preis der Schülermonatskarte von Ihrem Konto abgebucht und Sie bekommen anfangs eine Fahrkarte vom Abo-Anbieter zugeschickt. Der monatliche Preis ist bei beiden identisch und für beide ist ein aktueller Nachweis erforderlich.

"Ich habe meine Schülerkundenkarte oder mein Schülerticket verloren, an wen kann ich mich wenden?"

Unsere Antwort

Bei der Kundenkarte wenden Sie sich an das Kundencenter. Bei Schülertickets, die Sie selbst bezahlen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Abo Center welches die Abbuchungen von Ihrem Konto ausführt. Bei Schülertickets, deren Kosten z.B. vom Landkreis übernommen werden, wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule.

"Wo erhalte ich das Hotelticket?"

Unsere Antwort

Das Hotelticket für den Innenraum (Zonen 10-20) und Innenraum Plus (Zonen 10-30) erhalten Sie an der Touristeninformation am Rathausplatz.

"Wo gilt das Fahrrad-Tagesticket?"

Unsere Antwort
  • Regionalzug: In den Zügen des Nahverkehrs können Sie Ihr Fahrrad den ganzen Tag mitnehmen. Für Fahrradgruppen ab 5 Personen wird eine Anmeldung empfohlen. Aus der Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung abgeleitet werden.
  • Stadtbusse und Straßenbahnen: Eingeschränkt ist die Fahrradmitnahme auch bei den Bussen und Straßenbahnen der swa möglich. Zu welchen Zeiten und Bedingungen die Fahrräder mitgenommen werden können erfahren Sie hier.
  • AVV-Regionalbusse: In AVV-Regionalbussen ist die Mitnahme von Fahrrädern leider nicht möglich.

Das AVV Fahrrad-Tagesticket – gültig in allen AVV-Verkehrsmitteln, in denen eine Fahrradmitnahme gestattet ist – erhalten Sie auch bequem in der App AVV.mobil.

"Wie nutze ich das Theaterticket?"

Unsere Antwort

Fahren Sie mit dem AVV ganz entspannt zu den Aufführungen des Staatstheaters Augsburg und zurück. Neben der Parkplatzsuche sparen Sie sich auch noch Geld – denn Ihre Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Ticket. Sie können alle Verkehrsmittel im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes (außer Nachtbusse und die 1. Klasse von Nahverkehrszügen) nutzen. Die Fahrberechtigung gilt ab 3 Stunden vor aufgedrucktem Veranstaltungsbeginn bis 3.00 Uhr früh des Folgetages.

"Was ist das City-Ticket der Deutschen Bahn?"

Unsere Antwort

Inhaber einer Fernverkehrsfahrkarte können im Innenraum (Zonen 10/20) Bus und Bahn zum Startbahnhof bzw. am Zielbahnhof bis zum Reiseziel nutzen. Keine Mitnahmemöglichkeiten.

Das City-Ticket ist im Flexpreis kostenlos enthalten. Bei der Buchung eines Spar- oder Super Sparpreises erfolgt die zusätzliche, kostenpflichtige Ausgabe des City-Tickets in Abhängigkeit des konkreten Start- oder Zielhaltes bei der Buchung. Das ist der Fall, wenn:

- Start- oder Zielhaltestelle in einer der rund 130 City-Ticket Städte liegen und

- ein Reiseabschnitt zum bzw. vom Fernverkehr mit dem öffentlichen Nahverkehr innerhalb des City-Ticket-Gebiets beinhaltet ist.

"Was ist ein Anruf-Sammeltaxi (AST)?"

Unsere Antwort

Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) ist ein besonderer Service, mit dem Sie zu einem günstigen Preis im AVV-Gebiet mobil sind – etwa zu Zeiten, in denen Busse nur in längeren Zeitabständen fahren. Für das AST melden Sie sich telefonisch an und werden dann an der entsprechenden Linienbushaltestelle abgeholt. Über Abfahrtszeiten und Rufnummern des jeweiligen ASTs informiert Sie die AVV-Fahrplanauskunft online, in der App oder aber der Aushang an der jeweiligen Haltestelle! Alle weiteren Infos finden Sie hier:

www.avv-augsburg.de/verbindungen/anruf-sammel-taxi-ast

Bitte beachten Sie, dass für AST-Verkehre  im Stadtverkehr ein Zuschlag erhoben wird. Für die AST-Verkehre im Regionalverkehr ist dieser seit 01.01.2024 entfallen.

"Kann ich das Bayern-Ticket im AVV benutzen?"

Unsere Antwort

Sie können alle AVV-Verbundverkehrsmittel, außer die AVV-Nachtbuslinien, sowie bayernweit die Nahverkehrszüge aller Eisenbahnverkehrsunternehmen, andere Verbundverkehrsmittel und fast alle Linienbusse in Bayern nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

"Ich habe eine BahnCard der Deutschen Bahn, wie kann ich diese im AVV nutzen?"

Unsere Antwort

Bei der BahnCard 100 ist das City-Ticket immer inklusive (siehe „Was ist ein City-Ticket der Deutschen Bahn?“). Alle anderen BahnCards finden im AVV keine Anwendung.

"Ich habe Fragen zu meinem Abo – an wen muss ich mich wenden?"

Unsere Antwort

Für Fragen Rund um Ihr Abo wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Abo Center. Dieses erkennen Sie am Begleitschreiben bei der Zusendung Ihres Abos oder an der Abbuchung auf Ihrem Konto. Die Kontaktdaten finden Sie hier: www.avv-augsburg.de/fahrtauskunft/service/kontakt-abo-partner

"Kann ich den Geltungsbereich oder die Art meines Abos ändern?"

Unsere Antwort

Sie können jederzeit zum Monatsbeginn zwischen den Geltungsbereichen (z.B. von Innenraum auf Gesamtraum) oder den Arten (z.B. von Mobil Abo 9 Uhr auf Mobil Abo Premium) wechseln. Ihre Laufzeit bleibt unberührt. Kontaktieren Sie hierfür Ihr zuständiges Abo Center bis zum 20. des Vormonats. Dieses erkennen Sie an Ihrer Fahrkarte, am Begleitschreiben bei der Fahrkartenzusendung oder an der Kontoabbuchung. Die Kontakdaten finden Sie hier: www.avv-augsburg.de/fahrtauskunft/service/kontakt-abo-partner

"Bei welchen Tickets kann ich meine Kinder mitnehmen?"

Unsere Antwort

Sie haben beim Mobil-Abo Premium, beim Firmenabo und beim Tagesticket die Möglichkeit von Montag bis Freitag ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig bis zu 4 Kinder bis einschl. 14 Jahre kostenlos mitzunehmen.

"Ich möchte meinen Hund mitnehmen – Was kostet das?"

Unsere Antwort

Für die Mitnahme von einem Hund je Person wird innerhalb vom AVV kein Beförderungsentgelt erhoben. Für jeden weiteren Hund ist der ermäßigte Fahrpreis des Einzelfahrausweises (Kinderfahrausweis) der entsprechenden Preisstufe im AVV zu bezahlen.

"Ich habe mein Passwort für die meinAVV-App vergessen - was nun?"

Unsere Antwort

- Öffnen Sie das Menü „Profil“ – Button „Einloggen“

- Drücken Sie „Passwort vergessen“ und tragen Sie dort Ihre E-Mail-Adresse ein

- Sie erhalten eine E-Mail von noreply@shop.avv-augsburg.de um Ihr Passwort zurückzusetzen.

o Prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner und die Kapazität Ihres Postfaches.

o Bitte beachten Sie: Der Link läuft binnen 12 Stunden ab, d.h. danach müssten Sie nochmal selbst über die App ein neues Passwort beantragen

- Ändern Sie Ihr Passwort in und melden sich direkt in der App an

 

"Welche Möglichkeiten haben Menschen mit einem Behindertenausweis?"

Unsere Antwort

Mit einem Schwerbehindertenausweis (grün-orange) und gewissen Merkzeichen haben Sie die Möglichkeit über Ihr zuständiges Versorgungsamt eine Wertmarke zu erwerben. Diese kostengünstige Wertmarke berechtigt Sie deutschlandweit zur Fahrt in allen U-/S-/Trambahnen und kommunalen Bussen sowie der 2. Klasse in den Nahverkehrszügen. Weitere Informationen über die Preise und die Merkzeichen auf Ihrem Ausweis erhalten Sie hier: www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/nahverkehr/index.php

"Kann ich mit dem Deutschlandticket das Anruf-Sammel-Taxi (AST) nutzen?"

Unsere Antwort

Ja, das Deutschlandticket zählt im Anruf-Sammel-Taxi (AST) als anerkannte Zeitkarte, im Stadtverkehr ist der Zuschlag für Zeitkarteninhaber zu bezahlen.

"Kann ich mit dem Deutschlandticket die Nachtbusse nutzen?"

Unsere Antwort

Ja, das Deutschlandticket ist im Nahverkehr rund um die Uhr gültig und kann daher in unserem Verbundgebiet auch für die Nachtbusse genutzt werden.