AVV

Schulklassen

Mit Anmeldung und Sonderkonditionen zu bestimmten Zeiten fahren

Schulklassen genießen beim AVV Sonderkonditionen, wenn sie zu bestimmten Zeiten unterwegs sind bzw. die Fahrt vorher angemeldet wurde.

Fahrpreise

Für gemeinschaftliche Fahrten von Schulklassen mit mindestens 10 Teilnehmern können Sie folgende Ermäßigung in Anspruch nehmen: Jeder Erwachsene bzw. Schüler ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bzw. ab der 9.Klasse zahlt den Fahrpreis der Streifenkarte für Kinder in der entsprechenden Preisstufe. Von 6 bis einschließlich 14 Lebensjahren bzw. bis einschließlich Klasse 8 der allgemeinbildenden Schulen zählen zwei Schüler als eine Person. Einzelne Schüler in den genannten Gruppen erhalten keine weitere Ermäßigung. Alternativ kann auch ein Schulklassenticket ausgestellt werden.

Beschränkung

Die Ermäßigung wird nicht von Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr gewährt. Ausnahmen sind ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs möglich, wenn die Fahrt mindestens 4 volle Werktage vor Fahrtantritt beim AVV oder bei den Verkehrsunternehmen, deren Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden sollen, angemeldet wird und die Beförderung mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen möglich ist.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Streifenkarten.

Anmeldung

Damit geprüft werden kann, ob in den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen die Schulklasse befördert werden kann, müssen Sie Gruppenreisen ab 20 Personen in jedem Fall 4 volle Werktage vor Fahrtantritt anmelden. Kontaktieren Sie den AVV oder direkt die Verkehrsunternehmen, mit deren Verkehrsmittel Sie fahren möchten.

Preise ab 01.01.2024

Stufe Schüler bis 8.Klasse Schüler ab 9.Klasse Erwachsene
Personen-
anzahl
2 Schüler zählen als 1 Fahrgast,
übrige Schüler zählen einzeln
Jeder Schüler zählt einzeln Jede Person zählt einzeln
Streifen-karte Für die Personenanzahl wird für die Hin- und Rückfahrt jeweils die entsprechende Anzahl an Streifen auf der Kinderstreifenkarte gestempelt.
Preis Kinderstreifenkarte 9,60  für 9 Streifen (1,07 €/Streifen)
Bitte beachten Sie, dass die Zonen 10-20 (Innenraum) immer mit 2 Streifen berechnet werden.

Berechnungsbeispiel 1

Sie fahren mit Ihrer 7. Klasse von Königsbrunn ins Augsburger Zentrum. Die Klassenstärke beläuft sich auf 21 Kinder und 3 Erwachsene. Hiefür befahren Sie bei der Hinfahrt die Zonen 10-20-30 (3 Streifen pro Person).

Stufe Schüler
bis 8. Klasse
Schüler
ab 9. Klasse
Erwachsene
Personen-
anzahl
21 Schüler halbieren=
10+1 Schüler
0 3
Summe 10+1+3= 14 Personen
Streifen

14 Personen * 3 Streifen = 42 Streifen

Preis
Hinfahrt

42  Streifen * 1,07 € = 44,94 € (Tarifstand 01.01.2024)

Berechnungsbeispiel 2

Sie fahren mit Ihrer 9. Klasse von Friedberg zum Kuhsee in Hochzoll. Die Klassenstärke beläuft sich auf 19 Kinder und 2 Erwachsene. Hierfür befahren Sie die Zone 20 (2 Streifen1).
1 Bitte beachten Sie, dass die Zonen 10-20 immer mit 2 Streifen berechnet werden.

Stufe Schüler
bis 8. Klasse
Schüler
ab 9. Klasse
Erwachsene
Personen-
anzahl
0 19 2
Summe 19+2= 21 Personen
Streifen 21 Personen * 2 Streifen = 42 Streifen
Preis
Hinfahrt
42  Streifen * 1,07 € = 44,94 € (Tarifstand 01.01.2024)

Auszug aus den Tarifbestimmungen

2. Fahrten von Schulklassen

(1) Fahrpreise
Für gemeinschaftliche Fahrten von Schulklassen mit mindestens 10 Teilnehmern gilt folgende Ermäßigung:

  • Für jeden Erwachsenen ist der Fahrpreis der Streifenkarte für Kinder der entsprechenden Preisstufe zu zahlen.
  • Zwei Schüler ab 6 bis einschließlich 14 Jahren bzw. zwei Schüler bis einschließlich Klasse 8 der allgemein bildenden Schulen zählen als ein Erwachsener. Ein einzelner Schüler ab 6 bis einschließlich 14 Jahren bzw. ein einzelner Schüler bis einschließlich Klasse 8 der allgemein bildenden Schulen erhält keine weitere Ermäßigung.

Es kann auch ein Schulklassenticket ausgestellt werden. Der Fahrpreis kann auf 0,05 € oder 0,10 € gerundet sein. Die Kurzstreckenermäßigung wird nicht gewährt.


(2) Besonderheit
Für Fahrten von Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr wird die Ermäßigung nicht gewährt. Ausnahmen sind ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs möglich, wenn die Fahrt mindestens 4 volle Werktage vor Fahrtantritt beim AVV oder bei dem/den Verkehrs-unternehmen, dessen/deren Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden sollen, angemeldet wird und die Schulklasse mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann.
Ab 20 Teilnehmer ist stets mindestens 4 volle Werktage vor Fahrtantritt die Zustimmung des AVV bzw. des/der Verkehrsunternehmen(s), dessen/deren Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden sollen, einzuholen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen in Abschnitt B. I 7.4