AVV

Externe Tickets

Welche Tickets kann ich im AVV verwenden?

Es gibt einige überreigionale Fahrausweise von anderen Verkehrsunternehmen (z.B. Deutsche Bahn) die im AVV - teilweise in begrenzten Zonen - gültig sind. Nachfolgend erfahren Sie welche Tickets in welchem Geltungsbereich nutzbar sind.

DB Bayern-Ticket

Günstig, flexibel und vielseitig: Die Bayern-Tickets zählen bei den Fahrgästen nicht umsonst zu den beliebtesten Angeboten. In der Gruppe oder allein, mit Familie oder Bekannten – mit den Bayern-Tickets können Sie sehr günstig alle Verbundverkehrsmittel im AVV - außer die Nachtbuslinien - nutzen und mit den Nahverkehrszügen der DB oder BRB weiter fahren.

Berechtigung Geltungsbereich Geltungsdauer

Das Bayern-Ticket oder das Bayern-Ticket Nacht können bis zu fünf gemeinsam reisende Personen einen Tag lang in ganz Bayern nutzen.

Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Mitreisenden.

Neu! Bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 und unter 15 Jahren fahren kostenfrei mit - unabhängig ob eigene oder nicht.

Das Bayern-Ticket ist auch für die 1. Klasse erhältlich.

Sie können alle AVV-Verbundverkehrsmittel und bayernweit die Nahverkehrszüge aller Eisenbahnverkehrsunternehmen, andere Verbundverkehrsmittel und fast alle Linienbusse in Bayern nutzen.

Das Bayern-Ticket gilt einen Tag für beliebig viele Fahrten in Bayern: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages. Samstags, sonntags und an in ganz Bayern gültigen Feiertagen ab 0.00 Uhr. Der 8. August (Feiertag nur in Augsburg) gilt als Werktag, sofern er nicht auf einen Samstag oder Sonntag fällt.

Das Bayern-Ticket Nacht gilt von Sonntag bis Donnerstag von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages, freitags, samstags und vor gesetzlichen Feiertagen von 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages.

Kaufmöglichkeiten

Sie erhalten das Bayern-Ticket und das Bayern-Ticket Nacht in den Online-Shops von DB und BRB, an den Automaten der DB, BRB und avg, an den Verkaufsstellen der DB und BRB, im swa Kundenzentrum, an den Vorverkaufsstellen sowie in den AVV-Regionalbussen. Die Preise finden Sie hier.


Sonstiges

Bitte beachten Sie, dass beim Bayern-Ticket ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen ist. Auch der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung der benutzten Tickets ist nicht gestattet.

Um Missbrauch zu vermeiden, müssen alle Reisende ihren Namen und Vornamen vor Fahrtantritt in die entsprechenden Felder der Fahrkarte eintragen. Einzelne Gruppenmitglieder können natürlich später zusteigen, müssen aber dann unmittelbar nach Zustieg ihren Namen und Vornamen eintragen. Ein Austausch der Mitfahrer ist nicht möglich. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Auf dem Ticket wird ein zusätzlicher Vermerk aufgedruckt, der eine Übertragbarkeit des Tickets ausschließt.

Weitere Infos finden Sie hier

DB City-Ticket & DB Bahn Card

City-Ticket

Mit der City-Ticket-Funktion können Sie als Besitzer einer Fernverkehrfahrkarte in über 130 deutschen Städten kostenlos innerstädtisch im Geltungsbereich des City-Tickets mit Bus, S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn zum Startbahnhof und am Zielbahnhof bis zu Ihrem Reiseziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. In Augsburg können Sie das Angebot innerhalb der Zonen 10 und 20 (Innenraum) nutzen.

Berechtigte Geltungsbereich Fahrausweis

Inhaber von DB-Fernverkehrstickets

Im Flexpreis ist das City-Ticket kostenlos enthalten. Bei der Buchung eines Spar- oder Super Sparpreises erfolgt die zusätzliche, kostenpflichtige Ausgabe des City-Tickets in Abhängigkeit des konkreten Start- oder Zielhaltes bei der Buchung. Das ist der Fall, wenn:

  • Start- oder Zielhaltestelle in einer der rund 130 City-Ticket Städte liegen und
  • ein Reiseabschnitt zum bzw. vom Fernverkehr mit dem öffentlichen Nahverkehr innerhalb des City-Ticket-Gebiets beinhaltet ist.

Am Start- und Zielort der Bahnreise können Sie alle Verbundverkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, RB- und RE-Züge) nutzen: Sowohl für Ihre direkte Fahrt zum Startbahnhof als auch am Zielbahnhof zur Weiterfahrt in Richtung Fahrtziel. Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt gilt zur Fahrtfortsetzung direkt nach Ankunft am Zielbahnhof. Bei der Hin- und Rückfahrt (Fahrt zum Startbahnhof und vom Zielbahnhof zum Reiseziel) gilt das auf dem Fahrschein angegebene Datum. Die Fahrtberechtigung gilt ausschließlich innerhalb der Zonen 10 und 20 (Innenraum).

Im AVV sind Sie damit berechtigt, in den Zonen 10 und 20 (Innenraum) alle Verbundverkehrsmittel für die einmalige Fahrt zum Startbahnhof oder vom Zielbahnhof zum Reiseziel zu nutzen. Das Angebot gilt nicht in den Nachtbussen des AVV.
Die Fahrscheine  erhalten Sie bei den Verkaufsstellen der DB.

Mitnahmemöglichkeiten: Die auf dem Fahrschein eingetragenen Inhaber können mitgenommen werden.

Integrierte Städte: Derzeit sind mehr als 130 Städte im Bundesgebiet in das City-Ticket integriert.

Weitere Informationen auf der DB-Seite:  Deutsche Bahn City-Ticket


Bahn Card 100

Mit der Bahn Card 100 können Sie in den Zonen 10-20 beliebig viele Fahrten durchführen.

Die kostenfreie Mitnahme von Kind und/oder Fahrrad ist im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund ausgeschlossen.

Weitere Informationen auf der DB-Seite:  Bahn Card 100


Bahn Card 50 & 25

Diese Karten finden im AVV keine Anwendung.