|
Das Umwelt-Abo
Geltungsbereich
Das Umwelt-Abo gilt 12 Monate lang innerhalb der von Ihnen gewählten Zonen für beliebig häufige Fahrten im AVV.
Besondere Hinweise
Das Umwelt-Abo kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Es wird auf Sie persönlich ausgestellt und ist nicht übertragbar. Zur rechtzeitigen Abwicklung des Abonnements geben Sie bitte Ihren Bestellschein zum 15. des Vormonats bei uns ab oder bestellen das Abo online und schon bekommen Sie Ihren Fahrausweis nach Hause geschickt. Bei Online-Bestellungen den Geltungsbereich 10 und/oder 20 betreffend muss der Bestellschein online ausgefüllt, ausgedruckt und an die AVG geschickt werden. Das Abo kommt mit der Zustellung oder Aushändigung des Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande. Für Sie äußerst bequem: Die Raten werden monatlich per Bankeinzug abgebucht. Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das Umwelt-Abo gültig, wenn zur Chipkarte der zusätzlich ausgegebene Fahrausweis mitgeführt wird und mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben ist. Mitnahmemöglichkeiten
Keine.
Kündigung
Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat ab Zustandekommen des Abos zum Ende eines jeden Monats möglich. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden. Bei der Kündigung wird der Fahrauweis ungültig und ist spätestens bis zum 5. des Nachmonats zur Ausgabestelle zurückzubringen. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, ist der Monatsbetrag weiter zu zahlen.Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für Jedermann nacherhoben. « Zurück zu den Fahrausweisen |