Fahrausweise

Die Streifenkarte
Geltungsbereich
Für mehrere Fahrten einer oder mehrerer Personen gleichzeitig in Richtung auf ein Fahrtziel. Die Streifenkarte erhalten Sie zum vollen und zum ermäßigten Preis.

Die Zahl der befahrenen Zonen entspricht der Zahl der zu entwertenden Streifen. Bsp.: Bei einer Fahrt durch 2 Zonen müssen Sie zwei Streifen entwerten, bei 3 Zonen drei Streifen usw.

Die Zone 20 wird auch bei erneutem Befahren nur einmal gezählt. Bsp: Bei einer Fahrt durch die Zonen 33, 20, 10, 20 und 37 (hier: von Gablingen nach Bobingen) müssen Sie 4 Streifen entwerten.

Geltungsdauer der Streifenkarte ab Entwertung bis einschließlich Preisstufe 4 (4 entwertete Streifen): 3 Stunden; ab Preisstufe 5 (5 entwertete Streifen): 6 Stunden. Innerhalb der Geltungsdauer können Sie beliebig oft umsteigen und die Fahrt beliebig oft unterbrechen - ganz wie Sie wollen. Beachten Sie: Die Fahrt muss mit Ablauf der Geltungsdauer beendet sein. Rund- und Rückfahrten sind nicht zugelassen.
Besondere Hinweise
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden grundsätzlich unentgeltlich befördert. Ermäßigte Fahrpreise gelten für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Der Übergang in die 1. Wagenklasse der Züge der Deutschen Bahn AG ist bei Benutzung der Streifenkarte nicht gestattet.
Mitnahmemöglichkeiten
keine
Entwertung
Für jeden einzelnen Fahrgast (Erwachsene und Kinder) entwerten Sie die für das Fahrtziel erforderliche Anzahl von Streifen. Die einzelnen Streifen müssen mit dem Stammabschnitt ursprünglich verbunden sein. Abgestempelte Streifen und Streifen mit niedrigerer Nummer gelten als entwertet.

Entwertungshinweise finden Sie auf Ihrem Fahrschein. Der Entwertungshinweis gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Fahrscheinentwerter befinden sich direkt in den Regionalbussen, den Stadtbussen und Straßenbahnen der AVG und GVG, an Bahnsteigen der DB AG, sowie an einzelnen Haltestellen der Stadt Augsburg.

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