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Das Senioren-Abo
Geltungsbereich
Senioren-Abos werden in drei Preisstufen ausgegeben: Für den Innenraum (Zonen 10 und 20), das Gesamttarifgebiet ohne Otting-Weilheim oder das Gesamttarifgebiet. Je Abo können Fahrausweise mit monatlicher, halbjährlicher oder jährlicher Geltungsdauer oder eine Chipkarte ausgegeben werden. Der Fahrausweis berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten mit beliebigem Unterbrechen und Umsteigen in dem auf dem Fahrausweis angegebenen Geltungsbereich. Der Übergang in die 1. Klasse der Züge der Deutschen Bahn AG ist nicht gestattet. Geltungsdauer
Das Senioren-Abo gilt ein Jahr. Die Senioren-Abo-Karte gilt täglich außer Montag-Freitag von 6.30 Uhr bis 8.00 Uhr.
Besondere Hinweise
Das Senioren-Abo kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Senioren-Abos werden an Personen ausgegeben, die das 63. Lebensjahr vollendet und zur Abbuchung der Monatsbeträge eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Bitte geben Sie den Bestellschein bis zum 15. des Vormonats bei uns ab oder bestellen das Abo online und schon bekommen Sie den Fahrausweis per Post nach Hause geschickt. Bei Online-Bestellungen den Geltungsbereich 10 und/oder 20 betreffend muss der Bestellschein online ausgefüllt, ausgedruckt und an die AVG geschickt werden. Das Abo kommt mit der Zustellung oder Aushändigung des ersten Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande. Die Raten werden monatlich per Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht. Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das Senioren-Abo gültig, wenn zur Chipkarte der zusätzlich ausgegebene Fahrausweis mitgeführt wird und mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben ist. Kündigung
Kündigungen sind zum Ende eines jeden Monats möglich, und zwar mit einer Frist von einem Monat ab dem Zustandekommen des Abos. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden. Bei der Kündigung wird der Fahrausweis ungültig und ist spätestens bis zum 5. des Nachmonats zur Ausgabestelle zurückzubringen. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, ist der Monatsbetrag weiter zu zahlen.Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für Jedermann nacherhoben. « Zurück zu den Fahrausweisen |