Fahrausweise

9-Uhr-Spar-Abo
Geltungsbereich
Ihr 9-Uhr-Spar-Abo gilt zwölf Monate lang: Von Montag bis Freitag ab 9 Uhr früh, am Wochenende und an Feiertagen rund um die Uhr. Innerhalb dieser Zeiten und innerhalb der Zonen, die Sie festlegen, können Sie beliebig oft fahren. 
Besondere Hinweise
Das 9-Uhr-Spar-Abo kann nur zum 1. eines Monats begonnen werden. Geben Sie bitte den Bestellschein zur rechtzeitigen Abwicklung bis zum 15. des Vormonats bei uns ab oder bestellen das Abo online und wir schicken Ihnen Ihren Fahrausweis per Post zu. Bei Online-Bestellungen den Geltungsbereich 10 und/oder 20 betreffend muss der Bestellschein online ausgefüllt, ausgedruckt und an die AVG geschickt werden. Die Raten werden monatlich per Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht. Das Abo kommt mit der Aushändigung oder Zustellung des Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande. Das 9-Uhr-Spar-Abo ist nicht übertragbar.
Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das 9-Uhr-Spar-Abo gültig, wenn zur Chipkarte der zustäzlich ausgegebene Fahrausweis mitgeführt wird und mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben ist.
Mitnahmemöglichkeiten
Keine.
Kündigung
Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat ab Zustandekommen des Abos zum Ende eines jeden Monats möglich. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden. Bei der Kündigung wird der Fahrausweis ungültig und ist spätestens bis zum 5. des Nachmonats zur Ausgabestelle zurückzubringen. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, ist der Monatsbetrag weiter zu zahlen.

Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für Jedermann nacherhoben.

« Zurück zu den Fahrausweisen

© 2010 AVV Augsburg