|
Fahrpreisermittlung:
Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der aneinandergrenzenden Zonen, die bei einer Fahrt berührt werden. Alle Zonen mit Ausnahme der Zone 20 werden bei wiederholtem Befahren erneut gezählt. Die Zahl der Zonen entspricht der Preisstufe. Es werden höchstens 12 Zonen berechnet.Haltestellen auf Zonengrenzen gehören allen angrenzenden Zonen an. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind diese Haltestellen nur der angrenzenden Zone zuzurechnen, die die niedrigere Preisstufe ergibt. Können bei Zeitkarten zwischen der Abgangs- und der Zielzone mehrere Fahrwege benutzt werden, so wird der Fahrpreis nach der höchsten Zonenzahl der gewünschten Fahrwegalternativen ermittelt. Tipp: Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Haltestelle liegt, so können Sie im Tarifzonenplan nachschauen. Fahrpreise:
Die Fahrpreise entnehmen Sie bitte der aktuellen Fahrpreisliste. Den Fahrpreis für eine bestimmte Fahrtroute können Sie der Fahrplanauskunft entnehmen. Die Fahrpreise für Anruf-Sammel-Taxi (AST)-Verkehre finden Sie hier. Den Preis der AboPlusCard Augsburg-München können Sie hier ermitteln.
Tarifbestimmungen:
Beförderungsbedingungen (60 kB, Adobe-PDF) herunterladen Geltungsbereich
Für alle Fahrten mit städtischen (=Stadt-Busse und -Straßenbahnen) und regionalen (=Regionalbusse und Regionalbahnen) Verkehrsmitteln, die im Verbundnetz (siehe Linienverzeichnis: Gesamtraum, Ausschnitt) beginnen und enden, gilt der Gemeinschaftstarif. Es können damit alle Verkehrsmittel zum selben Tarif und mit einem Fahrausweis benutzt werden.Die Tarifbestimmungen gelten auf den Strecken der Deutschen Bahn AG bzw. BRB grundsätzlich in allen Zügen des Nahverkehrs; Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aushang bekanntgegeben werden und sind dann Bestandteil der Tarifbestimmungen. Tarifsystem
Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifzonen unterteilt. Die einzelnen Zonen sind durch zweistellige Zonen-Nummern gekennzeichnet. Die Zonen 10 und 20 bilden den Innenraum. Allen Haltestellen sind Zonen zugeordnet.
Kinder
Für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die in den Fahrpreistafeln angegebenen ermäßigten Preise oder Kinderfahrpreise. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert.
Benutzung der 1. Wagenklasse der Deutschen Bahn AG
In den Zügen des Nahverkehrs kann die 1. Wagenklasse mit folgenden Fahrausweisen nach dem Gemeinschaftstarif benutzt werden, wenn zusätzlich ein Fahrausweis zum ermäßigten Preis der entsprechenden Preisstufe nach dem Gemeinschaftstarif gelöst wird:Einzelfahrkarte, Tageskarte, Wochenkarte für jedermann, Monatskarte für jedermann, Umwelt-Abo, Umwelt-Abo Plus, AboPlusCard und 9-Uhr-Spar-Abo. Schwerbehinderte
Die Beförderung von Schwerbehinderten, deren Begleitpersonen sowie deren Krankenfahrstühle und Blindenführhunde richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) vom 19. Juni 2001 in der jeweils gültigen Fassung.
Schulklassen
FahrpreiseFür gemeinschaftliche Fahrten von Schulklassen mit mindestens 10 Teilnehmern gilt folgende Ermäßigung: Für jeden Erwachsenen ist der Fahrpreis der Streifenkarte für Kinder der entsprechenden Preisstufe zu zahlen. Zwei Schüler vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebenjahr bzw. zwei Schüler bis einschließlich Klasse 8 der allgemeinbildenden Schulen zählen als ein Erwachsener. Ein einzelner Schüler vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebenjahr bzw. ein einzelner Schüler bis einschließlich Klasse 8 der allgemeinbildenden Schulen erhält keine weitere Ermäßigung. Es kann auch ein Gruppenfahrschein ausgestellt werden. Besonderheit Für Fahrten von Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit von 6.00 bis 8.00 Uhr wird die Ermäßigung nicht gewährt. Ausnahmen sind ohne Anerkennung eines Rechtanspruchs möglich, wenn die Fahrt mindestens 4 volle Werktage vor Fahrtantritt bei AVV oder bei dem/den Verkehrsunternehmen, dessen/deren Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden sollen, angemeldet wird und die Schulklasse mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann. Ab 20 Teilnehmer ist stets mindestens 4 volle Werktage vor Fahrtantritt die Zustimmung des AVV bzw. des/der Verkehrsunternehmen(s), dessen/deren Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden sollen, einzuholen. Im übrigen gelten die Bestimmungen für Streifenkarten. Hunde/Fahrräder/Sachen
1. Für die Mitnahme von einem Hund je Person wird kein Beförderungsentgelt erhoben. Für jeden weiteren Hund ist der ermäßigte Fahrpreis der Einzelfahrkarte der entsprechenden Preisstufe zu bezahlen.2. Für die Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen des Nahverkehrs ist als Fahrradtageskarte vor Fahrtantritt eine Zusatzkarte 1. Klasse Preisstufe 2 zu bezahlen. Am DB-Automaten erhalten Sie den Fahrausweis durch drücken der Taste "Zusatzkarte Fahrrad". 3. Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle (Rollstühle) und sonstige Sachen wie kleine Tiere entsprechend §11 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen Teil II Abschnitt A werden unentgeltlich befördert. Bus-Kuriergut auf Regionalbuslinien Bitte wenden Sie sich hier an die Mitarbeiter/innen unseres Kundencenters. |