Die richtige Fahrkarte: für Gelegenheitsfahrer

Den ganzen Tag kreuz und quer: die Tageskarte

Für Ausflüge, berufliche oder private Besuche oder einfach nur zum Shoppen ist eine Tageskarte ideal. Damit sind Sie von früh bis spät mit allen AVV Verkehrsmitteln günstig unterwegs, allein oder mit der Familie. Einfach einsteigen und losfahren, ganz komfortabel und ohne weiteres Entwerten.

Ihre Tageskarte gilt für beliebig viele Fahrten und ist als Tageskarte Single oder Familientageskarte erhältlich. Familientageskarten dürfen nur von Erwachsenen erworben werden.

Sie haben zwei Möglichkeiten zur Wahl: Eine Tageskarte gültig für den Innenraum (Zonen 10 und 20) oder für das Gesamttarifgebiet.

Tageskarten gelten ab Kauf bis 3.00 Uhr früh des folgenden Tages.

Tageskarten sind nur bis zum erstmaligen Fahrtantritt übertragbar.

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren grundsätzlich kostenlos mit.

Familientageskarte: Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr sowie an Sa, So- und Feiertagen ganztags können Sie einen Erwachsenen und bis zu 6 Kinder (vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) kostenlos mitnehmen. Tageskarte Single: Keine Mitnahmemöglichkeiten.

Bus und Tram in der Übergangszone nutzen: mit dem Miniticket

Das Mini-Ticket ist der günstigste Fahrschein, wenn Sie im Stadtgebiet speziell in der Übergangszone 10 und 20 unterwegs sind.

Minitickets gelten für eine Fahrt in der Übergangszone zwischen den Zonen 10 und 20 (siehe Tarifzonenplan) in Richtung Fahrtziel. Sie können die Fahrt während der Geltungsdauer beliebig unterbrechen und beliebig umsteigen. Rück- und Rundfahrten sind nicht zugelassen. Minitickets erhalten Sie für Erwachsene und für Kinder.

Das Miniticket gilt nicht bei der DB und BRB.

Minitickets gelten ab Entwertung eine Stunde.

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren grundsätzlich kostenlos mit. Das Miniticket zum ermäßigten Preis gilt für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Ideal für ab und zu: die Einzelfahrkarte

Wenn Sie nur selten mit dem AVV unterwegs sind, ist eine Einzelfahrkarte die beste Entscheidung. Einzeltickets gibt es in verschiedenen Preisstufen – je nach Anzahl der befahrenen Zonen.

Die Einzelfahrkarte gilt für eine Person und eine Fahrt in Richtung Fahrtziel.
Einzelfahrkarten erhalten Sie für Erwachsene und für Kinder.

Die Preisstufe Ihrer Einzelfahrkarte entspricht der Anzahl der befahrenen Zonen in Richtung Fahrtziel. Bsp: Bei einer Fahrt über 3 Zonen benötigen Sie einen Einzelfahrschein der Preisstufe 3, bei 4 Zonen der Preisstufe 4 usw..

Die Zonen 10 und 20 werden nur einmal gezählt, auch wenn Sie bei einer Fahrt zweimal durchfahren werden. Bsp: Bei einer Fahrt über die Zonen 33, 20, 10, 20 und 37 (hier: von Gablingen nach Bobingen) benötigen Sie lediglich eine Einzelfahrkarte der Preisstufe 4.

Bis einschließlich Preisstufe 4: drei Stunden ab Kauf
Ab Preisstufe 5: sechs Stunden ab Kauf
Ausnahme: Einzelfahrkarten der avg und GVG gelten ab Entwertung

Während der Geltungsdauer können Sie beliebig oft umsteigen und die Fahrt nach Wunsch unterbrechen. Rund- und Rückfahrten sind jedoch nicht zugelassen. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein.

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren grundsätzlich kostenlos mit . Der ermäßigte Fahrpreis gilt für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Sie können die 1. Wagenklasse der Züge des Nahverkehrs der DB benutzen, wenn Sie einen zusätzlichen Einzelfahrschein zum ermäßigten Preis kaufen.

In den DB-Zügen des Nahverkehrs im AVV können Sie mit einem Fahrradticket Ihr Fahrrad den ganzen Tag mitnehmen. Bitte kaufen Sie eine Zusatzkarte 1. Klasse der Preisstufe 2 oder drücken Sie am DB-Automaten die Taste "Zusatzkarte Fahrrad". Die Mitnahme von einem Hund pro Person ist kostenlos. Für jeden weiteren Hund zahlen Sie den ermäßigten Fahrpreis der entsprechenden Preisstufe.

Öfter mal unterwegs: die Streifenkarte

Mit unserer Streifenkarte fahren Sie im Durchschnitt günstiger als mit dem Einzelfahrschein. Entwerten Sie einfach die Streifen entsprechend der Zahl der durchfahrenen Zonen, übrige Streifen nutzen Sie bei der nächsten Fahrt.

Eine Streifenkarte kann von einer oder mehreren Personen, die in dieselbe Richtung fahren, genutzt werden. Die Streifenkarte erhalten Sie für Erwachsene und für Kinder.

Die Zahl der befahrenen Zonen entspricht der Zahl der zu entwertenden Streifen. Bsp.: Bei einer Fahrt durch 2 Zonen entwerten Sie zwei Streifen, bei 3 Zonen drei Streifen usw. Für Ihre Mitfahrer entwerten Sie ebenfalls pro Fahrgast so viele Streifen, wie er Zonen durchfahren möchte.

Die Zonen 10 und 20 werden nur einmal gezählt, auch wenn Sie bei einer Fahrt zweimal durchfahren werden. Bsp: Bei einer Fahrt durch die Zonen 33, 20, 10, 20 und 37 (hier: von Gablingen nach Bobingen) müssen Sie 4 Streifen entwerten.

Bis einschließlich Preisstufe 4 (4 entwertete Streifen): drei Stunden ab Entwertung
Ab Preisstufe 5 (5 entwertete Streifen): sechs Stunden ab Entwertung

Während der Geltungsdauer können Sie beliebig oft umsteigen und die Fahrt nach Wunsch unterbrechen. Rund- und Rückfahrten sind jedoch nicht zugelassen. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein.

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren grundsätzlich kostenlos mit. Der ermäßigte Fahrpreis gilt für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Der Übergang in die 1. Wagenklasse der Züge der DB AG ist bei Benutzung der Streifenkarte nicht gestattet.

Zählen Sie einfach die erforderliche Anzahl von Streifen ab, knicken Sie die Streifenkarte entsprechend um und entwerten Sie den letzten abgezählten Streifen. Verfahren Sie so für jeden einzelnen Fahrgast.

Die einzelnen Streifen müssen mit dem Stammabschnitt ursprünglich verbunden sein, dürfen also nicht einzeln abgeschnitten oder anderweitig getrennt werden. Abgestempelte Streifen und Streifen unterhalb der letzten Abstempelung gelten als entwertet.

Direkt auf Ihrem Fahrschein finden Sie Hinweise zur Entwertung, die unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel gelten. Entwerter finden Sie in den AVV-Regionalbussen, den Stadtbussen und Straßenbahnen der avg und GVG sowie an Bahnsteigen der DB AG und an einzelnen Haltestellen der Stadt Augsburg.

Ein Erlebnis von den Alpen bis zum Bayerischen Wald: das Bayern-Ticket

Günstig, flexibel und vielseitig: Die Bayern-Tickets zählen bei den Fahrgästen nicht umsonst zu den beliebtesten Angeboten. In der Gruppe oder allein, mit Familie oder Bekannten – mit den Bayern-Tickets können Sie sehr günstig alle Verbundverkehrsmittel im AVV nutzen und mit den Nahverkehrszügen der DB oder BRB weiter fahren.

Das Bayern-Ticket oder das Bayern-Ticket Nacht können bis zu 5 gemeinsam reisende Personen einen Tag lang in ganz Bayern nutzen. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Mitreisenden. Vorteil für Eltern und/oder Großeltern (maximal 2 Erwachsene): Ein Erwachsener kann mit dem Bayern-Ticket oder dem Bayern-Ticket Nacht beliebig viele eigene Kinder bzw. Enkel bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mitnehmen. Das Bayern-Ticket ist auch für die 1. Klasse erhältlich.

Sie können alle AVV-Verbundverkehrsmittel sowie bayernweit die Nahverkehrszüge aller Eisenbahnverkehrsunternehmen, andere Verbundverkehrsmittel und fast alle Linienbusse in Bayern nutzen.

Das Bayern-Ticket gilt einen Tag für beliebig viele Fahrten in Bayern: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages. Samstags, sonntags und an in ganz Bayern gültigen Feiertagen ab 0.00 Uhr. Der 8. August (Feiertag nur in Augsburg) gilt als Werktag, sofern er nicht auf einen Samstag oder Sonntag fällt.

Das Bayern-Ticket Nacht gilt von Sonntag bis Donnerstag von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages, freitags, samstags und vor gesetzlichen Feiertagen von 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages.

Sie erhalten das Bayern-Ticket und das Bayern-Ticket Nacht in den Online-Shops von DB und BRB, an den Automaten der DB, BRB und avg, an den Verkaufsstellen der DB und BRB, im Stadtwerke Augsburg Kundencenter, an den Vorverkaufsstellen sowie eingeschränkt in den AVV-Regionalbussen.

Bitte beachten Sie, dass beim Bayern-Ticket eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen ist. Auch der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung der benutzten Tickets ist nicht gestattet.

Um Missbrauch zu vermeiden, müssen Reisende ihren Namen und Vornamen vor Fahrtantritt in das entsprechende Feld der Fahrkarte eintragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Wenn mehrere Personen gemeinsam unterwegs sind, beschränkt sich diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke. Auf dem Ticket wird ein zusätzlicher Vermerk aufgedruckt, der eine Übertragbarkeit des Tickets ausschließt.