Kostenlose Beförderung mobilitätseingeschränker Menschen
Mobilitätseingeschränkte Menschen fahren im AVV kostenlos, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Schwerbehinderte Menschen mit Scwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, GI, aG, H oder BI.
Berechtigte zur unentgeltlichen Beförderung erhalten vom Versorungsamt einen Ausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck. Um die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen zu können, ist ein Beiblatt mit Wertmarke vom Versorgungsamt erforderlich.