Die richtige Fahrkarte: Ihre Gesamtübersicht

Günstig für Schüler jeden Alters: Schülerwochen- und monatskarte

Als Schüler(in), Auszubildende(r), Student(in) oder Praktikant(in) in bestimmten, anerkannten Ausbildungsverhältnissen fahren Sie zwischen Wohn- und Ausbildungsort/Schule/Uni zum ermäßigten Ausbildungstarif. Fragen Sie uns am besten vorab, ob Ihre Ausbildung bzw. Ihr Kurs für die Tarifermäßigung anerkannt werden. Auf dem Bestellschein weisen Sie dann die Ausbildung nach. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns Ihre persönliche Kundenkarte.

AVV-Schülerwochen- und -monatskarten werden ausgegeben:

1) an alle Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;

2) nach Vollendung des 15. Lebensjahres an

a) Schüler und Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater
- allgemeinbildender Schulen,
- berufsbildender Schulen,
- Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,
- Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkhochschulen;

b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstiger privater Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;

c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;

d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 19 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der Betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;

e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;

f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluß an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;

g) Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;

h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten;

Nachweis
Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres genügt ein Altersnachweis, um die erforderliche Kundenkarte des Ausbildungstarifs zu erhalten. Die unter 2a) - g) aufgeführten Berechtigten benötigen auf dem Bestellschein eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte; für Auszubildende nach 2h) ist eine Bescheinigung des Trägers der jeweiligen sozialen Dienste auf dem Bestellschein notwendig.

Ihre Schülermonatskarte gilt innerhalb der entsprechenden Zone(n) einen Kalendermonat lang, Ihre Schülerwochenkarte gilt eine Kalenderwoche. Die Schülerwochen- und -monatskarte besteht aus Ihrer persönlichen, kostenlosen Kundenkarte sowie der dazugehörigen Wertmarke. Während der Geltungsdauer können Sie innerhalb des angegebenen Geltungsbereiches (Zonen) beliebig oft fahren. Die Karte ist nicht übertragbar.

Der ermäßigte Ausbildungstarif, also die Schülerwochen- bzw. monatskarte, wird nur für bestimmte Ausbildungseinrichtungen bzw. -lehrgänge gewährt.

Für eine klare Zeit im Jahr: Wochenkarte und Monatskarte

Wochen- bzw. Monatskarten sind ideal für kürzere Zeiträume oder beispielsweise zur Überbrückung wenn Sie nur im Winter den AVV nutzen oder beruflich nur eine bestimmte Zeit regelmäßig im AVV unterwegs sind.

Die Wochen- bzw. Monatskarte für Jedermann gilt innerhalb der von Ihnen bestimmten Zonen im Verbundgebiet, entweder mit wochenweiser oder monatlicher Gültigkeit (Wochenkarte bzw. Monatskarte).

Ihre Wochen- bzw. Monatskarte besteht aus der persönlichen, kostenlosen Kundenkarte sowie der dazugehörigen Wertmarke. Innerhalb der eingetragenen Zonen können Sie beliebig oft fahren.

Wochenkarten gelten eine Kalenderwoche lang bis 12.00 Uhr Montag der Folgewoche. Monatskarten gelten einen Kalendermonat bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des Folgemonats.

Den ganzen Tag kreuz und quer: die Tageskarte

Für Ausflüge, berufliche oder private Besuche oder einfach nur zum Shoppen ist eine Tageskarte ideal. Damit sind Sie von früh bis spät mit allen AVV Verkehrsmitteln günstig unterwegs, allein oder mit der Familie. Einfach einsteigen und losfahren, ganz komfortabel und ohne weiteres Entwerten.

Ihre Tageskarte gilt für beliebig viele Fahrten und ist als Tageskarte Single oder Familientageskarte erhältlich. Familientageskarten dürfen nur von Erwachsenen erworben werden.

Sie haben zwei Möglichkeiten zur Wahl: Eine Tageskarte gültig für den Innenraum (Zonen 10 und 20) oder für das Gesamttarifgebiet.

Tageskarten gelten ab Kauf bis 3.00 Uhr früh des folgenden Tages.

Tageskarten sind nur bis zum erstmaligen Fahrtantritt übertragbar.

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren grundsätzlich kostenlos mit.

Familientageskarte: Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr sowie an Sa, So- und Feiertagen ganztags können Sie einen Erwachsenen und bis zu 6 Kinder (vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) kostenlos mitnehmen. Tageskarte Single: Keine Mitnahmemöglichkeiten.

Bus und Tram in der Übergangszone nutzen: mit dem Miniticket

Das Mini-Ticket ist der günstigste Fahrschein, wenn Sie im Stadtgebiet speziell in der Übergangszone 10 und 20 unterwegs sind.

Minitickets gelten für eine Fahrt in der Übergangszone zwischen den Zonen 10 und 20 (siehe Tarifzonenplan) in Richtung Fahrtziel. Sie können die Fahrt während der Geltungsdauer beliebig unterbrechen und beliebig umsteigen. Rück- und Rundfahrten sind nicht zugelassen. Minitickets erhalten Sie für Erwachsene und für Kinder.

Das Miniticket gilt nicht bei der DB und BRB.

Minitickets gelten ab Entwertung eine Stunde.

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren grundsätzlich kostenlos mit. Das Miniticket zum ermäßigten Preis gilt für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Ideal für ab und zu: die Einzelfahrkarte

Wenn Sie nur selten mit dem AVV unterwegs sind, ist eine Einzelfahrkarte die beste Entscheidung. Einzeltickets gibt es in verschiedenen Preisstufen – je nach Anzahl der befahrenen Zonen.

Die Einzelfahrkarte gilt für eine Person und eine Fahrt in Richtung Fahrtziel.
Einzelfahrkarten erhalten Sie für Erwachsene und für Kinder.

Die Preisstufe Ihrer Einzelfahrkarte entspricht der Anzahl der befahrenen Zonen in Richtung Fahrtziel. Bsp: Bei einer Fahrt über 3 Zonen benötigen Sie einen Einzelfahrschein der Preisstufe 3, bei 4 Zonen der Preisstufe 4 usw..

Die Zonen 10 und 20 werden nur einmal gezählt, auch wenn Sie bei einer Fahrt zweimal durchfahren werden. Bsp: Bei einer Fahrt über die Zonen 33, 20, 10, 20 und 37 (hier: von Gablingen nach Bobingen) benötigen Sie lediglich eine Einzelfahrkarte der Preisstufe 4.

Bis einschließlich Preisstufe 4: drei Stunden ab Kauf
Ab Preisstufe 5: sechs Stunden ab Kauf
Ausnahme: Einzelfahrkarten der avg und GVG gelten ab Entwertung

Während der Geltungsdauer können Sie beliebig oft umsteigen und die Fahrt nach Wunsch unterbrechen. Rund- und Rückfahrten sind jedoch nicht zugelassen. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein.

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren grundsätzlich kostenlos mit . Der ermäßigte Fahrpreis gilt für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Sie können die 1. Wagenklasse der Züge des Nahverkehrs der DB benutzen, wenn Sie einen zusätzlichen Einzelfahrschein zum ermäßigten Preis kaufen.

In den DB-Zügen des Nahverkehrs im AVV können Sie mit einem Fahrradticket Ihr Fahrrad den ganzen Tag mitnehmen. Bitte kaufen Sie eine Zusatzkarte 1. Klasse der Preisstufe 2 oder drücken Sie am DB-Automaten die Taste "Zusatzkarte Fahrrad". Die Mitnahme von einem Hund pro Person ist kostenlos. Für jeden weiteren Hund zahlen Sie den ermäßigten Fahrpreis der entsprechenden Preisstufe.

Die ganze Stadt zum Sparvorteil: das Hotelticket für Augsburg

Das Hotelticket ist ein exklusiver Service der Hotels und des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes. Sie nutzen damit besonders günstig die öffentlichen Verkehrsmittel und sind flexibel und komfortabel in der Stadt unterwegs.

In Zusammenarbeit mit dem InterCityHotel Augsburg – ein Hotel der Steigenberger Gruppe – bieten wir Ihnen einen besonderen Service an.

Berechtigung und Geltungsbereich
Als Gast in diesem Hotel sind Sie zu Fahrten auf allen Linien im Regional- und Stadtverkehr im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund AVV (außer DB-Schiene) in den Tarifzonen 10 und 20 berechtigt. Die Berechtigung gilt für eine Person vom Tag der Ankunft bis zum Tag der Abreise (bis 3 Uhr des Folgetages).

Fahrausweis
Das InterCityHotel gibt Zimmerausweise an ihr Gäste aus. Der Zimmerausweis gilt gleichzeitig als Fahrausweis und ist nicht übertragbar.

Zwei Tage beliebig oft fahren in der gesamten Innenstadt und Vergünstigungen oder Vorteile bei mehr als 25 Partnern – Museen, Stadtführungen, Zoo und weitere Vergünstigungen nutzen. Eine Übersicht aller 25 Highlights finden Sie in der Informationsbroschüre.

Berechtigung
Das Hotelticket gilt für eine Person.

Geltungsbereich
Das Hotelticket gilt im Innenraum in den Zonen 10 und 20 für alle Fahrten mit Bussen und Bahnen.

Geltungsdauer
Für zwei Kalendertage.

Kaufmöglichkeiten
Bei den Augsburger Hotels und in der Tourist-Information zum Preis von 6,40 Euro, ab 01.01.2012 zum Preis von 6,60 Euro erhältlich.

Öfter mal unterwegs: die Streifenkarte

Mit unserer Streifenkarte fahren Sie im Durchschnitt günstiger als mit dem Einzelfahrschein. Entwerten Sie einfach die Streifen entsprechend der Zahl der durchfahrenen Zonen, übrige Streifen nutzen Sie bei der nächsten Fahrt.

Eine Streifenkarte kann von einer oder mehreren Personen, die in dieselbe Richtung fahren, genutzt werden. Die Streifenkarte erhalten Sie für Erwachsene und für Kinder.

Die Zahl der befahrenen Zonen entspricht der Zahl der zu entwertenden Streifen. Bsp.: Bei einer Fahrt durch 2 Zonen entwerten Sie zwei Streifen, bei 3 Zonen drei Streifen usw. Für Ihre Mitfahrer entwerten Sie ebenfalls pro Fahrgast so viele Streifen, wie er Zonen durchfahren möchte.

Die Zonen 10 und 20 werden nur einmal gezählt, auch wenn Sie bei einer Fahrt zweimal durchfahren werden. Bsp: Bei einer Fahrt durch die Zonen 33, 20, 10, 20 und 37 (hier: von Gablingen nach Bobingen) müssen Sie 4 Streifen entwerten.

Bis einschließlich Preisstufe 4 (4 entwertete Streifen): drei Stunden ab Entwertung
Ab Preisstufe 5 (5 entwertete Streifen): sechs Stunden ab Entwertung

Während der Geltungsdauer können Sie beliebig oft umsteigen und die Fahrt nach Wunsch unterbrechen. Rund- und Rückfahrten sind jedoch nicht zugelassen. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein.

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren grundsätzlich kostenlos mit. Der ermäßigte Fahrpreis gilt für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Der Übergang in die 1. Wagenklasse der Züge der DB AG ist bei Benutzung der Streifenkarte nicht gestattet.

Zählen Sie einfach die erforderliche Anzahl von Streifen ab, knicken Sie die Streifenkarte entsprechend um und entwerten Sie den letzten abgezählten Streifen. Verfahren Sie so für jeden einzelnen Fahrgast.

Die einzelnen Streifen müssen mit dem Stammabschnitt ursprünglich verbunden sein, dürfen also nicht einzeln abgeschnitten oder anderweitig getrennt werden. Abgestempelte Streifen und Streifen unterhalb der letzten Abstempelung gelten als entwertet.

Direkt auf Ihrem Fahrschein finden Sie Hinweise zur Entwertung, die unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel gelten. Entwerter finden Sie in den AVV-Regionalbussen, den Stadtbussen und Straßenbahnen der avg und GVG sowie an Bahnsteigen der DB AG und an einzelnen Haltestellen der Stadt Augsburg.

Ab 63 flexibel und günstig mobil: die Senioren-Monatskarte

Wenn Sie älter als 63 Jahre sind und gern für einen oder mehrere Monate mobil sein möchten, ist unsere Senioren-Monatskarte genau richtig für Sie. Damit bleiben Sie flexibel und fahren trotzdem sehr günstig.

Für beliebig viele Fahrten für eine Person ab dem vollendeten 63. Lebensjahr innerhalb des Innenraums (Zonen 10 und 20), im Gesamttarifgebiet ohne Otting-Weilheim oder im Gesamttarifgebiet.

Die Senioren-Monatskarte besteht aus Ihrer persönlichen, kostenlosen Kundenkarte sowie der dazugehörigen Monatswertmarke.

Ihre Senioren-Monatskarte gilt durchgehend, mit Ausnahme von Montag bis Freitag zwischen 6.30 Uhr und 8.00 Uhr.

Ihre Monatswertmarke gilt für den eingetragenen Kalendermonat bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des Folgemonats; ist dieser erste Werktag ein Samstag, gilt die Karte bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktages. Die Karte ist nicht übertragbar.

12 Monate fahren, 10 Monate zahlen: das Umwelt-Abo

Mit diesem günstigen Abo für Jedermann fahren Sie zum Preis von 10 Monatskarten das ganze Jahr lang. Täglich, rund um die Uhr, so oft Sie wollen und mit allen Verkehrsmittel im AVV - mit der Straßenbahn, dem Stadtbus, dem AVV-Regionalbus und mit der Regionalbahn.

Das Umwelt-Abo gilt 12 Monate lang innerhalb der von Ihnen gewählten Zonen für beliebig viele Fahrten im AVV.

Das Umwelt-Abo gilt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn es nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Ein Umwelt-Abo kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Geben Sie bitte zur rechtzeitigen Abwicklung des Abonnements Ihren Bestellschein zum 15. des Vormonats bei uns ab. Alternativ können Sie das Abo auch online bestellen, Ihr Fahrausweis wird Ihnen umgehend nach Hause geschickt. Bei Online-Bestellungen für den Geltungsbereich 10 und/oder 20 muss der Bestellschein online ausgefüllt, ausgedruckt und an die avg geschickt werden.

Das Abo kommt mit der Zustellung oder Aushändigung des ersten Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande. Für Sie äußerst bequem: Die Raten werden monatlich per Bankeinzug abgebucht.

Bitte beachten Sie: Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das Umwelt-Abo nur gültig, wenn Sie den zur Chipkarte  zusätzlich ausgegebenen Papierfahrausweis mitführen. Der Fahrausweis muss von Ihnen mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben sein.

Das Umwelt-Abo wird auf Sie persönlich ausgestellt und ist nicht übertragbar.

Sie können Ihr Umwelt-Abo mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats kündigen. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der avg unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden. Bei der Kündigung wird der Fahrausweis ungültig und muss spätestens bis zum 5. des darauf folgenden Monats der Ausgabestelle zurückgegeben werden. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, wird der Monatsbetrag weiter abgebucht.

Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für Jedermann nacherhoben.

Übertragbar und gut für Familien und Freunde: das Umwelt-Abo Plus

Das Umwelt-Abo Plus hat gleich mehrere Vorteile: es ist übertragbar und  bietet günstige Mitnahmemöglichkeiten, wenn Sie z.B. mit Freunden oder Familie das AVV-Angebot nutzen wollen.

Ihr Umwelt-Abo Plus gilt zwölf Monate lang für beliebig häufige Fahrten innerhalb der ausgewählten Zonen.

Das Umwelt-Abo Plus gilt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn es nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Das Umwelt-Abo Plus wird in der Regel vom Verkehrsunternehmen als Stammkarte mit 12 Monatswertmarken ausgegeben. Die Stammkarte gilt mit der jeweils gültigen Monatswertmarke als Fahrausweis.

Bei Verlust stellen wir Ihnen eine Ersatz-Stammkarte für die restliche Geltungsdauer aus:

  • bei Ausgabe des Umwelt-Abo Plus als Stammkarte mit Monatswertmarken einmalig gegen ein Entgelt von 30 €
  • bei Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt von 10 €

Bei der Ausgabe als Stammkarte ohne Monatswertmarken  kann bei Verlust kein Ersatz geleistet werden. Im Übrigen wird für abhanden gekommene oder zerstörte Fahrausweise kein Ersatz geleistet, der Monatsbetrag ist bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises weiter zu zahlen. Eine vorzeitige Kündigung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Besondere Hinweise: Ein Umwelt-Abos Plus kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Geben Sie bitte zur rechtzeitigen Abwicklung des Abonnements Ihren Bestellschein zum 15. des Vormonats bei uns ab. Alternativ können Sie das Abo auch online bestellen, Sie bekommen dann Ihren Fahrausweis umgehend nach Hause geschickt.

Wichtiger Adresshinweis: Bei Online-Bestellungen für den Geltungsbereich 10 und/oder 20 muss der Bestellschein online ausgefüllt, ausgedruckt und an die avg geschickt werden.

Das Abo ist verbindlich, sobald Ihnen der Fahrausweis bzw. die Chipkarte ausgehändigt oder zugestellt wurde. Für Sie äußerst bequem: Die Raten werden monatlich per Bankeinzug abgebucht.

Bitte beachten Sie: Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das Umwelt-Abo Plus nur gültig, wenn Sie den zur Chipkarte zusätzlich ausgegebenen Papierfahrausweis mitführen. Der Fahrausweis muss von Ihnen mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben sein.

Das Umwelt-Abo Plus ist übertragbar, die Weitergabe gegen Entgelt ist untersagt.

Beim Umwelt-Abo Plus gilt: Von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr können Sie bis zu 4 Kinder (keine Erwachsene) mitnehmen; am Wochenende und an Feiertagen ganztägig sogar bis zu 3 Erwachsene oder bis zu 6 Kinder. Dabei gilt: Ein Erwachsener = 2 Kinder. Sie können ganz nach Bedarf kombinieren.

Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat ab Zustandekommen des Abos zum Ende eines jeden Monats möglich. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der avg unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden. Bei der Kündigung wird der Fahrausweis ungültig und ist spätestens bis zum 5. des darauf folgenden Monats zur Ausgabestelle zurückzubringen. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, wird der Monatsbetrag weiter abgebucht.

Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für Jedermann nacherhoben.

Mobilität für alle: Kostenlose Beförderung mobilitätseingeschränker Menschen

Mobilitätseingeschränkte Menschen fahren im AVV kostenlos, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, GI, aG, H oder BI.

Berechtigte zur unentgeltlichen Beförderung erhalten vom Versorungsamt einen Ausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck. Um die unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen zu können, ist ein Beiblatt mit Wertmarke vom Versorgungsamt erforderlich.

Für Spätaufsteher: das 9-Uhr-Spar-Abo

Fahren Sie außerhalb der morgendlichen Stoßzeit mit einem unschlagbar günstigen Abo: wenn Sie werktags nicht vor 9 Uhr morgens unterwegs sein müssen oder wollen, sparen Sie mit dem 9-Uhr-Spar-Abo ganz entspannt viel Geld.

Ihr 9-Uhr-Spar-Abo gilt von Montag bis Freitag ab 9 Uhr früh, am Wochenende und an Feiertagen rund um die Uhr. Während dieser Zeiten können Sie beliebig oft innerhalb der von Ihnen ausgewählten Zonen fahren. Das 9-Uhr-Spar-Abo gilt zwölf Monate lang.

Ein 9-Uhr-Spar-Abo kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Geben Sie bitte zur rechtzeitigen Abwicklung des Abonnements Ihren Bestellschein zum 15. des Vormonats bei uns ab. Alternativ können Sie das Abo auch online bestellen, Ihr Fahrausweis wird Ihnen umgehend nach Hause geschickt.
Bei Online-Bestellungen für den Geltungsbereich 10 und/oder 20  muss der Bestellschein online ausgefüllt, ausgedruckt und an die avg geschickt werden.

Das Abo kommt mit der Zustellung oder Aushändigung des ersten Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande. Für Sie äußerst bequem: Die Raten werden monatlich per Bankeinzug abgebucht.

Bitte beachten Sie: Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das 9-Uhr-Spar-Abo nur gültig, wenn Sie den zur Chipkarte der zusätzlich ausgegebenen Papierfahrausweis mitführen. Der Fahrausweis muss von Ihnen mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben sein.

Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat ab Zustandekommen des Abos zum Ende eines jeden Monats möglich. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der avg unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden. Bei der Kündigung wird der Fahrausweis ungültig und ist spätestens bis zum 5. des darauf folgenden Monats zur Ausgabestelle zurückzubringen. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, wird der Monatsbetrag weiter abgebucht.

Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für Jedermann nacherhoben.

Zur Schulzeit günstig wegkommen: mit dem Schülerticket

Das Schülerticket des AVV gilt für 11 Monate, so dass Sie als Schüler(in), Auszubildende(r) oder Student(in) in den Ferien nicht umsonst bezahlen. Damit nutzen Sie auf der Fahrt zwischen Wohn- und Ausbildungsort/Schule den ermäßigten Ausbildungstarif, wenn Sie ihn wirklich brauchen.

AVV Schülertickets werden ausgegeben:

1) an alle Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;

2) nach Vollendung des 15. Lebensjahres an:

a) Schüler und Studierende öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater
- allgemeinbildender Schulen,
- berufsbildender Schulen,
- Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,
- Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen, Landvolkhochschulen;

b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstiger privater Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;

c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;

d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 19 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der Betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 der Handwerksordnung, ausgebildet werden;

e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;

f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist;

g) Beamtenanwärter des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;

h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten;

i) Teilnehmer an einem freiwilligen ökologischen Jahr.

Ihr Schülerticket gilt 11 Monate lang für die zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Ausbildungsstätte liegenden Zonen im AVV. Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Ausbildungseinrichtungen bzw. -lehrgänge nach dem ermäßigten Ausbildungstarif gefördert werden. Je Schülerticket erhalten Sie 2 Fahrausweise mit 6- und 5-monatiger Geltungsdauer.

Ein Schülerticket kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Geben Sie bitte den Bestellschein bis zum 15. des Vormonats bei uns ab, Ihr Fahrausweis wird Ihnen dann umgehend per Post nach Hause geschickt. Der Vertrag kommt mit der Zustellung oder Aushändigung des ersten Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande.

Bitte beachten Sie: Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das Schülerticket nur gültig, wenn Sie den zur Chipkarte zusätzlich ausgegebenen Papierfahrausweis mitführen. Der Fahrausweis muss von Ihnen mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben sein.

Die Schülerermäßigung wird nur für bestimmte Schulen, Ausbildungsrichtungen, etc. gewährt.

Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat ab Zustandekommen des Abos zum Ende eines jeden Monats möglich. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der avg unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden. Bei der Kündigung wird der Fahrausweis ungültig und ist spätestens bis zum 5. des darauf folgenden Monats zur Ausgabestelle zurückzubringen. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, ist der Monatsbetrag weiter zu zahlen.

Für ein Stückchen mehr Lebensqualität und Mobilität: das Senioren-Abo

Mit dem AVV sind Sie sicher, bequem und ohne Parkplatzsuche unterwegs. Alle ab 63 fahren mit dem Senioren-Abo das ganze Jahr zu einem sehr vorteilhaften Preis im Innenraum (Zonen 10 und 20) oder im gesamten Verbundraum mit und ohne Otting-Weilheim.

Senioren-Abos erhalten Sie in drei Preisstufen: Für den Innenraum (Zonen 10 und 20), das Gesamttarifgebiet ohne Otting-Weilheim oder das Gesamttarifgebiet. Je Abo können Fahrausweise mit monatlicher, halbjährlicher oder jährlicher Geltungsdauer oder eine Chipkarte ausgegeben werden. Der Fahrausweis berechtigt Sie zu beliebig vielen Fahrten mit beliebigem Unterbrechen und Umsteigen im gewählten Geltungsbereich.

Ihr Senioren-Abo gilt ein Jahr durchgehend, mit Ausnahme von Montag bis Freitag zwischen 6.30 Uhr und 8.00 Uhr.

Ein Senioren-Abo kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Senioren-Abos werden an Personen ausgegeben, die das 63. Lebensjahr vollendet und zur Abbuchung der Monatsbeträge eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Deshalb geben Sie bitte zur rechtzeitigen Abwicklung des Abonnements Ihren Bestellschein zum 15. des Vormonats bei uns ab. Alternativ können Sie das Abo auch online bestellen, Ihr Fahrausweis wird Ihnen umgehend nach Hause geschickt.

Bei Online-Bestellungen für den Geltungsbereich 10 und/oder 20  muss der Bestellschein online ausgefüllt, ausgedruckt und an die avg geschickt werden.

Das Abo kommt mit der Zustellung oder Aushändigung des ersten Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande..
Die Raten werden monatlich per Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht.

Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das Senioren-Abo gültig, wenn der zur Chipkarte zusätzlich ausgegebene Papierfahrausweis mitgeführt wird und mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben ist.

Kündigungen sind zum Ende eines jeden Monats möglich, und zwar mit einer Frist von einem Monat ab dem Zustandekommen des Abos. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der avg unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden. Bei der Kündigung wird der Fahrausweis ungültig und ist spätestens bis zum 5. des darauf folgenden Monats zur Ausgabestelle zurückzubringen. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, wird der Monatsbetrag weiter abgebucht.

Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für Jedermann nacherhoben.

Intelligent pendeln mit nur einem Ticket: die AboPlusCard

Alles in nur einem Abo: Als Pendler können Sie beispielsweise mit der AboPlusCard auf Ihrer Strecke zwischen Augsburg  und München bequem und günstig mit nur einem Ticket fahren und genießen klare Vorteile.

Wenn Sie in der Europäischen Metropolregion München (EMM) regelmäßig über Verbundgrenzen hinweg unterwegs sind, können Sie eine Fahrkarte für die gesamte Strecke kaufen.

Der Augsburger Verkehrsverbund (AVV), die Deutsche Bahn und der Münchner Verkehrsverbund (MVV), sowie der INVG, der LVG, die RBA, die BOB, die BRB, die Vogtlandbahn und der RVO bieten dafür ein einheitliches und übergreifendes Abo.  Das Abo gibt es nur zum regulären Tarif, nicht zum ermäßigten Ausbildungstarif.

Die AboPlusCard wird für mindestens zwei Tarifpartner ausgestellt. Kombinationen müssen nach den jeweiligen Tarifen zulässig sein.

Ein AboPlusCard-Abo kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Das Abo gilt jeweils fürein Jahr. Sie haben die Wahl zwischen einem persönlichen Abo mit einer 12-Monatskarte und einem übertragbaren oder kombinierten Abo, das aus einer Stammkarte mit 12 Monatswertmarken besteht.

Kombinierte (persönlich/übertragbar) und rein persönliche Abonnements werden erst gültig, wenn sie vom Inhaber unauslöschlich mit Vor- und Zuname unterzeichnet wurden. Zur Identifikation muss ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt und bei einer Fahrausweisekontrolle mit vorgezeigt werden.

Bei kombinierten (persönlich/übertragbar) und rein übertragbaren Abonnements müssen Sie die für den entsprechenden Monat gültige Monatswertmarke mitführen.

Drucken Sie hier (Link auf Abo-Antrag: http://www.bahn.de/regional/view/regionen/bayern/beruf/apc_aboframe.shtml) online ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn an: Abo-Center Landshut, DB Vertrieb GmbH, An der Überführung 1, 84032 Landshut.

Die 12 Raten für Ihr Abo werden monatlich per Bankeinzug abgebucht. Sie fahren 12 Monate zum Preis von 10 Monatskarten. Der Endpreis ergibt sich aus der Addition der jeweiligen Abopreise der beteiligten Verkehrspartner (AVV/DB/MVV/INVG).

Inhaber einer AboPlusCard mit DB-Strecke zur persönlichen Nutzung für die 2. Wagenklasse erhalten unentgeltlich eine BahnCard 25, Inhaber einer AboPlusCard mit DB-Strecke zur persönlichen Nutzung für die 1. Wagenklasse eine BahnCard 25 First.

Die AboPlusCard berechtigt an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zur unentgeltlichen Mitnahme von bis zu vier Personen in den eingetragenen Geltungsbereichen der beteiligten Tarifpartner und der DB in Zügen der Produktklasse C (RE/RB/S-Bahn).

Für die AboPlusCard mit ICE bzw. IC/EC-Berechtigung gilt die kostenfreie Mitnahme von bis zu vier Personen in diesen Zügen nur an Samstagen.

Die AboPlusCard können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Wird das 1. Vertragsjahr mit 12 Monaten nicht ausgeschöpft, kann keine Rabattierung erfolgen; in diesem Fall wird der Unterschiedspreis zu Monatskarten nacherhoben.

Bei jeder Kündigung/Änderung wird die AboPlusCard ungültig und ist bis zum 5. des Folgemonats per Einschreiben an die jeweilige Verkaufsstelle zurückzugeben; andernfalls müssen Sie bis zur tatsächlichen Rückgabe oder bis zum regulären Vertragsende weiterhin für jeden angefangenen Monat den vollen Abbuchungsbetrag bezahlen.

Für Neugierige: das Schnupper-Abo

Wenn Sie die Vorteile eines Abo-Tickets erst einmal gründlich ausprobieren wollen, bestellen Sie ganz einfach unser Schnupper-Abo. Als Neukunde können Sie drei Monate ihr Probe-Abonnement testen. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit!

Sie können das Schnupper-Abo bestellen, wenn Sie Abo-Neukunde bei uns sind also in den letzten 12 Monaten kein AVV-Abo in Anspruch genommen haben.

Ihr Schnupper-Abo gilt 3 Monate lang für beliebig viele Fahrten innerhalb der von Ihnen ausgewählten Zonen.

Das Schnupper-Abo kann vom Verkehrsunternehmen als Stammkarte mit 3 Monatswertmarken ausgegeben werden. Zusammen mit der jeweils gültigen Monatswertmarke gilt die Stammkarte als Fahrausweis.

Ihr Schnupper-Abo gilt 3 Monate und endet danach automatisch. Je Abo können die Verkehrsunternehmen Fahrausweise mit monatlicher oder dreimonatiger Geltungsdauer sowie eine Chipkarte ausgeben.

Bei Verlust stellen wir Ihnen eine Ersatz-Stammkarte für die restliche Geltungsdauer aus:

  • bei Ausgabe des Schnupper-Abo als Stammkarte mit Monatswertmarken einmalig gegen ein Entgelt von 30 €
  • bei Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt von 10 € 

Bei der Ausgabe ohne Stammkarte mit Monatswertmarken leisten wir bei Verlust keinen Ersatz. Im Übrigen wird für abhanden gekommene oder zerstörte Fahrausweise kein Ersatz geleistet.

Ein Schnupper-Abo kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Geben Sie bitte zur rechtzeitigen Abwicklung des Abonnements Ihren Bestellschein zum 15. des Vormonats bei uns ab. Alternativ können Sie das Abo auch online bestellen, Ihr Fahrausweis wird Ihnen umgehend nach Hause geschickt.

Bei Online-Bestellungen für den Geltungsbereich 10 und/oder 20  muss der Bestellschein online ausgefüllt, ausgedruckt und an die avg geschickt werden.

Das Abo kommt mit der Zustellung oder Aushändigung des ersten Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande. Für Sie äußerst bequem: Die Raten werden monatlich per Bankeinzug abgebucht.

Bitte beachten Sie: Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das Schnupper-Abo nur gültig, wenn Sie den zur Chipkarte zusätzlich ausgegebenen Papierfahrausweis mitführen. Der Fahrausweis muss von Ihnen mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben sein.

Beim Schnupper-Abo gilt: Von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr können Sie bis zu 4 Kinder (keine Erwachsene) mitnehmen; am Wochenende und an Feiertagen ganztägig sogar bis zu 3 Erwachsene oder bis zu 6 Kinder. Dabei gilt: ein Erwachsener = 2 Kinder. Kombinieren Sie einfach nach Wunsch.

Bei Anruf: Sammeltaxi

Das Anruf-Sammel-Taxi ist ein besonderer Service, mit dem Sie zu einem günstigen Preis im AVV-Gebiet mobil sind – etwa zu Zeiten, in denen Busse nur in längeren Zeitabständen fahren. Für das AST melden Sie sich telefonisch an und werden dann an der entsprechenden Linienbushaltestelle abgeholt. Über Abfahrtszeiten und Preise des jeweiligen AST informiert Sie die AVV-Fahrplanauskunft.

Die Abfahrtszeiten der jeweiligen ASTs entnehmen Sie bitte der AVV-Fahrplanauskunft. Bitte informieren Sie sich auch über die AST-Preise. Auch die Mitarbeiter/innen unseres Kundencenters geben gern Auskunft (Tel. 0821/15 70 00).

Aus dem Raum Rehling / Aindling / Pöttmes / Baar / Gundelsdorf / Inchenhofen / Kühbach / Schiltberg / Klingen / Obermauerbach / Ecknach / Gallenbach: Sie können von jeder mit „AST“ gekennzeichneten Bushaltestelle nach allen Zielen im Stadtgebiet Aichach ein Anruf-Sammel-Taxi benutzen,  gleiches gilt von jeder mit „AST“ gekennzeichneten Bushaltestelle im Stadtgebiet Aichach nach allen Zielen im AST-Bedienungsgebiet.

Beim AST Mering / Kissing können Sie von der AVV-Bushaltestelle in Mering bzw. Kissing zur Haltestelle Friedberg Krankenhaus fahren oder dort einsteigen und nach Kissing oder Mering fahren.
Aus dem Raum Ried / Eurasburg / Harthausen / Ottmaring können Sie von jeder mit „AST“ gekennzeichneten Bushaltestelle nach Friedberg fahren und an den Haltestellen Marienplatz, Stadthalle, Bahnhof, Münchner Straße, Marquardtstraße aussteigen. Von dort aus bringt Sie das AST wieder in den Raum Ried / Eurasburg / Harthausen / Ottmaring zurück.

Im Raum Steppach / Vogelsang / Lettenbach / Schlipsheim / Hainhofen können Sie von jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle im Bedienungsgebiet zu der Endhaltestelle der Straßenbahnline 2 P&R Augsburg West fahren. Von dort aus bringt Sie das AST auch nach Steppach/Vogelsang/Lettenbach/Schlipsheim/Hainhofen zurück.

Mit dem AST Pfersee - Leitershofen können Sie von jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle im Bedienungsgebiet zu der Straßenbahnhaltestelle Pfersee der Linie 3 oder von dort bis vor die Haustüre in Leitershofen fahren.

Das AST Leitershofen / Stadtbergen / Deuringen – P+R Augsburg West bringt Sie an Sonn- und Feiertagen von jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle in Leitershofen, Stadtbergen und Deuringen zu der Endhaltestelle der Straßenbahnline 2 P+R Augsburg West. Hier besteht direkter Anschluss zum Klinikum. Von der Haltestelle P+R Augsburg West können Sie nach Deuringen, Stadtbergen oder Leitershofen fahren. Im Raum Stadtbergen / Deuringen können Sie von jeder mit AST gekennzeichneten Bushaltestelle in Deuringen zu der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 3 in Stadtbergen fahren oder von dort aus bis vor die Haustüre in Deuringen.

Das AST nach Gersthofen West / Täfertingen / Gablingen / Lützelburg / Achsheim bringt Sie am Abend von der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 4 Augsburg Nord nach Hause –
In der Stadt Augsburg können Sie mit der Linie 28 von den Haltestellen Pfersee oder Göggingen Post nach Wellenburg und Radegundis fahren, mit der Linie 30 kommen Sie von der Haltestelle Haunstetten Nord nach Siebenbrunn, mit der Linie 38 fahren Sie zwischen Bergheim, Göggingen und Inningen.

Auf Wunsch fährt Sie das AST sogar bis vor die Türe (ausgenommen die Linien 28, 30, und 38).

Ihr AST fährt nur bei Bedarf, daher müssen Sie sich telefonisch anmelden. Dazu nennen Sie bei der Anmeldung bitte Ihren Namen, das Fahrtziel, die Anzahl Ihrer Begleiter sowie die gewünschte Abfahrtszeit und die Abfahrtshaltestelle. Bitte melden Sie auch großes Gepäck an, damit wir entsprechend Platz vorhalten können.

Zuständig für Ihre Anmeldung:
Aichach: Firma Eberl, Tel. 08251/1040 (Anmeldung 60 Minuten vor Abfahrt)
Friedberg und Mering: Taxi Ruf, Tel. 08208/959585 oder 0172/8168400 (45 Minuten vor Abfahrt)
Übrige Räume: Taxi Augsburg eG., Tel. 0821/35025 oder 36333 (30 Minuten vor Abfahrt)

AST-Fahrzeuge erkennen Sie am AST-Schild an der Windschutzscheibe. Der AST-Tarif gilt nur bis zur Umsteigehaltestelle. Wenn Sie mit dem Zug, der Straßenbahn oder mit dem Bus weiterfahren möchten, brauchen Sie dafür einen neuen Fahrschein. AVV-Zeitkarten wie z.B. Monatskarten werden für die Fahrt mit dem AST anerkannt, Sie zahlen dann für die Fahrt mit dem AST nur einen geringen Zuschlag. Andere AVV-Fahrausweise werden nicht anerkannt.

Der zuletzt aussteigende Fahrgast quittiert dem Fahrer die Anzahl der beförderten Personen sowie den Endstand des Taxameters bzw. Wegstreckenzählers. Bitte beachten Sie: die Quittung muss den Leistungen des AST entsprechen, bitte leisten Sie keine Blankounterschriften.

Ausgehen und sicher heimkommen: mit dem Nachtticket

Wir bringen Sie auch spät in der Nacht sicher und komfortabel nach Hause. Mit Ihrem Nachtticket sind Sie sogar flexibel, wenn Sie das Auto lieber spontan stehen lassen wollen. Einfach in den Nachtbus einsteigen, Ticket beim Fahrer kaufen und nach Hause fahren lassen.

Die Nachtbuslinien verkehren regelmäßig in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, am Wochenende (Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag), vor Feiertagen und in der Nacht auf Rosenmontag und Faschingsdienstag stündlich ab Mitternacht. Steigen Sie einfach zu und lösen Sie  beim Fahrer Ihr Ticket. Die Abfahrtszeiten des Nachtbusses können Sie bequem der AVV Fahrplanauskunft entnehmen.

Das Nachtticket erhalten Sie in drei Preisstufen:
Nachttickets der Preisstufe N1 (gültig in den Zonen 10, 20, 31, 32, 33, 36, 37), der Preisstufe N2 (gültig in AVV-Gesamttarifgebiet) und Nachttickets der Preisstufe N3 (gültig in AVV-Gesamttarifgebiet ohne Zonen 10, 20, 31, 32, 33, 36, 37).

In den Nachtbuslinien im Stadt- und Regionalverkehr gilt ausschließlich das Nachtticket.  Das bedeutet: alle anderen Fahrausweise des AVV, z.B. Monatskarten gelten hier nicht. Für den Silvester-Nachtexpress von AVV, avg Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH und GVG Gersthofer Verkehrsgesellschaft mbH gilt das Nachtticket nicht.

Das Nachtticket gilt auf allen in diesen Nachtverkehr einbezogenen Stadt- und AVV-Regionalbuslinien während der gesamten Betriebszeit dieser Nachtbusse. Ihr Nachtticket gilt dabei jeweils an dem Kalendertag, an dem Sie die Fahrt im Nachtbus antreten.

Studenten fahren kostenlos: mit dem Semester-Ticket

Im AVV-Innenraum (Zonen 10 und 20) haben Sie als Student der Uni und FH Augsburg freie Fahrt.

Alle ordentlich Studierenden der Universität Augsburg, der Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg, Abteilung Augsburg, und der Fachhochschule Augsburg, mit Ausnahme von Gaststudierenden und Schwerbehinderten.

Ihr Studentenausweis gilt zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis automatisch als Fahrtberechtigung in den Zonen 10 und 20. Diese Berechtigung gilt für jeweils ein Semester. Der Beitrag für die Fahrtberechtigung wird automatisch über den Studentenwerksbeitrag abgerechnet. Während der Geltungsdauer können Sie im Innenraum beliebig oft mit sämtlichen Verkehrsmitteln im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund fahren.

Möchten Sie zusätzlich andere Zonen befahren, benötigen Sie einen Anschlussfahrausweis. Kaufen Sie hierzu einfach einen Einzelfahrschein der entsprechenden Preisstufe oder stempeln Sie die benötigte Anzahl Streifen auf einer Streifenkarte ab. Wenn Sie regelmäßig Zonen über den Innenraum hinaus befahren, sind Sie berechtigt, ein günstiges Schülerticket oder eine Schülermonatskarte als Anschlussfahrausweis an die Zonen 10 und 20 zu kaufen. Bestellen können Sie diese Fahrausweise in unserem Kundencenter.

Für Studenten ohne Semesterticket: die Semesterkarte

Studierende, die kein Semesterticket erhalten, fahren mit der Semesterkarte 5 Monate zum Sparpreis.

Gegen Vorlage Ihrer Immatrikulationsbescheinigung können Studenten in Augsburg eine Semesterkarte kaufen, die fünf Monate im Innenraum (Zone 10 und 20) gültig ist. Berechtigt hierzu sind alle ordentlich Studierenden öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater Hochschulen und Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkhochschulen.

Die Semesterkarte wird nur für den Innenraum (Zone 10 und 20) ausgegeben und gilt für 5 Kalendermonate. Sie besteht aus einer Kundenkarte und der zugehörigen gültigen 5-Monats-Wertmarke. Die Kundenkarte wird gegen Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung von den Stadtwerken Augsburg ausgestellt und ist nicht übertragbar. Bitte geben Sie den Bestellschein bis spätestens 5 Werktage vor Beginn der gewünschten Benutzung im Kundencenter der Stadtwerke Augsburg ab.

Während der 5-monatigen Geltungsdauer können Sie im Innenraum beliebig oft mit sämtlichen Verkehrsmitteln im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund fahren.

Unterwegs das Rad dabei: mit dem Fahrradticket

Zum Preis einer Einzelfahrkarte Kind der Preisstufe 2 können Sie Ihr Fahrrad in den Zügen des Nahverkehrs den ganzen Tag mitnehmen. Bitte kaufen Sie eine Zusatzkarte 1. Klasse der Preisstufe 2 oder drücken Sie am DB-Automaten die Taste "Zusatzkarte Fahrrad".

Kulturgenuss mit Gratisfahrt: das Theaterticket

Fahren Sie mit dem AVV ganz entspannt zu den Aufführungen des Stadttheaters Augsburg und zurück. Neben der Parkplatzsuche sparen Sie sich auch noch Geld - denn Ihre Eintrittskarte gilt gleichzeitig als Ticket. Sie können damit alle Verkehrsmittel im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (außer Nachtexpress und 1. Klasse der DB) nutzen. Die Fahrberechtigung gilt ab 3 Stunden vor aufgedrucktem Veranstaltungsbeginn (werktags frühestens ab 14.00 Uhr) bis 3.00 Uhr früh des Folgetages.

Extra für Schulklassen: der ermäßigte Fahrpreis

Schulklassen genießen beim AVV Sonderkonditionen, wenn sie zu bestimmten Zeiten unterwegs sind bzw. vorher angemeldet wurden.

Für gemeinschaftliche Fahrten von Schulklassen mit mindestens 10 Teilnehmern können Sie folgende Ermäßigung in Anspruch nehmen:

Jeder Erwachsene bzw. Schüler ab dem vollendeten 15.Lebensjahr zahlt den Fahrpreis der Streifenkarte für Kinder in der entsprechenden Preisstufe. Vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. bis einschließlich Klasse 8 der allgemeinbildenden Schulen zählen zwei Schüler als ein Erwachsener. Einzelne Schüler in den genannten Gruppen erhalten keine weitere Ermäßigung.

Alternativ kann auch ein Gruppenfahrschein ausgestellt werden.

Die Ermäßigung wird nicht für Fahrten von Montag bis Freitag in der Hauptverkehrszeit von 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr gewährt. Ausnahmen sind ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs möglich, wenn die Fahrt mindestens vier volle Werktage vor Fahrtantritt beim AVV oder bei dem/den Verkehrsunternehmen, dessen/deren Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden sollen, angemeldet wird und die Beförderung mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen möglich ist.

Wichtig: Ab 20 Teilnehmern müssen Sie mindestens 4 volle Werktage vor Fahrtantritt die Zustimmung des AVV bzw. des/der Verkehrsunternehmen(s) einholen, mit dessen/deren Verkehrsmittel Sie fahren wollen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Streifenkarten.

Platz für Gruppen sichern: bitte anmelden.

Damit wir in unseren Verkehrsmitteln eine ausreichende Kapazität  für Ihre geplante Fahrt bieten können,  müssen Sie Gruppenreisen ab 20 Personen in jedem Fall 4 volle Werktage vor Fahrtantritt anmelden. Kontaktieren Sie den AVV oder das/die Verkehrsunternehmen, mit dessen/deren Verkehrsmittel Sie fahren möchten.

Ein Erlebnis von den Alpen bis zum Bayerischen Wald: das Bayern-Ticket

Günstig, flexibel und vielseitig: Die Bayern-Tickets zählen bei den Fahrgästen nicht umsonst zu den beliebtesten Angeboten. In der Gruppe oder allein, mit Familie, bekannten oder zufälligen Mitfahrern –  mit den Bayern-Tickets können Sie sehr günstig alle Verbundverkehrsmittel im AVV nutzen und mit der DB oder BRB weiter fahren.

Das Bayern-Ticket Single gilt für eine Person, das Bayern-Ticket und das Bayern-Ticket Nacht für bis zu 5 gemeinsam reisende Personen oder Eltern und/oder Großeltern (maximal 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren.

Sie können alle AVV-Verbundverkehrsmittel sowie bayernweit die Nahverkehrszüge aller Eisenbahnverkehrsunternehmen, andere Verbundverkehrsmittel sowie fast alle Linienbusse in Bayern nutzen.

Das Bayern-Ticket und das Bayern-Ticket Single gelten einen Tag für beliebig viele Fahrten: montag bis freitags) von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages. Samstags, sonntags und an in ganz Bayern gültigen Feiertagen sowie am 15.08. (Maria Himmelfahrt) ab 0:00 Uhr. Der 8.8. (Feiertag nur in Augsburg) gilt als Werktag, sofern er nicht auf einen Samstag oder Sonntag fällt.

Das Bayern-Ticket Nacht gilt von Sonntag bis Donnerstag  von 18 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages, freitags, samstags und vor einem bayerischen Feiertag von 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages.

Sie erhalten das Bayern-Ticket, das Bayern-Ticket Single und das Bayern-Ticket Nacht in allen  AVV-Regionalbussen, an den Automaten der DB, BRB und avg, an den Verkaufsstellen der DB und BRB, im Stadtwerke Augsburg Kundencenter, an den Vorverkaufsstellen.

Bitte beachten Sie, dass beim Bayern-Ticket eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen ist. Auch der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung der benutzten Tickets ist nicht gestattet.

Um Missbrauch zu vermeiden, müssen Reisende ihren Namen und Vornamen vor Fahrtantritt in das entsprechende Feld der Fahrkarte eintragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Wenn mehrere Personen gemeinsam unterwegs sind, beschränkt sich diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke. Auf dem Ticket wird ein zusätzlicher Vermerk aufgedruckt, der eine Übertragbarkeit des Tickets ausschließt.

Deutschland gemeinsam entdecken: mit dem Schönes-Wochenende-Ticket.

In der Gruppe reisen Sie deutschlandweit von der Haustür weg besonders günstig mit dem Schönes-Wochenende-Ticket. Es gilt am Wochenende in allen AVV-Verkehrsmitteln und Nahverkehrszügen.

Das Schönes-Wochenende-Ticket gilt für bis zu 5 gemeinsam reisende Personen oder eine Familie, also Eltern/Großeltern oder ein Eltern-/Großelternteil mit einer beliebigen Anzahl eigener Kinder/Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren.

Sie können alle AVV-Verbundverkehrsmittel sowie deutschlandweit  alle Nahverkehrszügen der DB AG (S-Bahn, RB, IRE, RE), viele Verkehrsverbünde und NichtbundeseigenenEisenbahnen gemäß der dortigen Regelung in der 2. Klasse.

Das Ticket gilt einen Samstag oder Sonntag für beliebig viele Fahrten von 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages.

Erhältlich ist das Schönes-Wochenende-Ticket  in allen  AVV-Regionalbussen, an den Automaten der DB, BRB und avg, an den Verkaufsstellen der DB und BRB, im Stadtwerke Augsburg Kundencenter, an den Vorverkaufsstellen.

Bitte beachten Sie, dass beim Schönes-Wochenende-Ticket eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen ist. Auch der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung der benutzten Tickets ist nicht gestattet.

Um Missbrauch zu vermeiden, müssen Reisende ihren Namen und Vornamen vor Fahrtantritt in das entsprechende Feld der Fahrkarte eintragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Wenn mehrere Personen gemeinsam unterwegs sind, beschränkt sich diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke. Auf dem Ticket wird ein zusätzlicher Vermerk aufgedruckt, der eine Übertragbarkeit des Tickets ausschließt.

Ihr Vorteil auf der BahnCard: das CityTicket

Mit der CityTicket-Funktion können Sie als Besitzer einer BahnCard in vielen Städten nach der Ankunft mit der Bahn Ihre Reise kostenlos mit Bus, Straßenbahn oder Bahn zu Ihrer Zieladresse fortsetzen. In Augsburg können Sie damit innerhalb der Zonen 10 und 20 (Innenraum) weiterfahren.

Inhaber der BahnCard 25 und 50, Inhaber der BahnCard 100

Um bei Ankunft in Augsburg weiterfahren zu können benötigen Sie entweder eine Fahrkarte der DB AG für die Nutzung von IC/EC oder ICE-Zügen, mit einer Distanz von mehr als 100 km sowie den aufgedruckten Zusatz "+City". Sie müssen die Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt gekauft haben (BahnCard 25 bzw. 50). Oder aber Sie sind Inhaber einer BahnCard 100.

BahnCard 25 und 50
Am Zielort der Bahnreise können Sie alle Verbundverkehrsmittel (Bus, Straßenbahn, RB- und RE-Züge) zur Weiterfahrt in Richtung Fahrtziel nutzen. Bei Rückfahrkarten ist auch die Rückfahrt erlaubt. Die Fahrtberechtigung bei der Hinfahrt gilt zur Fahrtfortsetzung direkt nach Ankunft am Zielbahnhof. Bei der Rückfahrt (Fahrt zum Bahnhof) gilt das auf dem Fahrschein angegebene Datum.

Die Fahrtberechtigung gilt ausschließlich innerhalb der Zonen 10 und 20 (Innenraum). Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in den Zonen 10 und 20 (Innenraum) alle Verbundverkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen.

Die auf dem Fahrschein eingetragenen Inhaber können mitgenommen werden.

Die Fahrscheine und BahnCards erhalten Sie bei den Verkaufsstellen der DB.

Derzeit sind mehr als 100 Städte im Bundesgebiet in das City-Ticket integriert.

Weitere Informationen zu diesem Angebot der Deutschen Bahn mit einer Übersicht der häufig gestellten Fragen (FAQs) finden Sie auf der Homepage der Bahn (Deutsche Bahn).

Macht die Ferien noch freier: die Schüler-Ferienkarte

Damit Schüler und Auszubildende auch in den Sommer-Schulferien günstig mobil sein können, bietet der AVV für diesen Zeitraum eine Schüler-Ferienkarte an.

Berechtigt zum Kauf einer Schüler-Ferienkarte sind alle, die eine gültige AVV-Kundenkarte des Ausbildungstarifs bzw. ein Schülerticket (gültig für das abgelaufene Schuljahr) besitzen.

Die Schüler-Ferienkarte bieten wir in drei Preisstufen für den Innenraum (Zone 10 und 20), für das Gesamttarifgebiet ohne Otting-Weilheim und für das Gesamttarifgebiet an. Die Schüler-Ferienkarte gilt während der gesamten Sommer-Schulferien. Während dieser Geltungsdauer berechtigt sie zu beliebig vielen Fahrten mit beliebigem Unterbrechen und Umsteigen.

Ob Kinobesuch oder Party bis in die Puppen: das Bayern-Ticket Nacht

Ob Kinobesuch oder Party bis in die Puppen – das Bayern-Ticket Nacht ist das Angebot für alle, die einen gemütlichen Abend oder eine durchfeierte Nacht genießen wollen. Bis zu fünf Nachtschwärmer können täglich von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages besonders günstig alle Verbundverkehrsmittel im AVV (ausgenommen sind die AVV-Nachtbuslinien) nutzen und mit der DB oder BRB weiter fahren.

Das Bayern-Ticket Nacht gilt für bis zu fünf gemeinsam reisende Personen oder Eltern und/oder Großeltern (maximal 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren.

Sie können alle AVV-Verbundverkehrsmittel sowie bayernweit die Nahverkehrszüge aller Eisenbahnverkehrsunternehmen, andere Verbundverkehrsmittel sowie fast alle Linienbusse in Bayern nutzen.

Im AVV-Gebiet ausgeschlossen ist die Nutzung der AVV-Nachtbuslinien. Hierfür benötigen Sie ein zusätzliches Nachtticket, das Sie an den Fahrkartenautomaten der swa Verkehr oder direkt in den Nachtbussen im AVV erhalten.

Das Bayern-Ticket Nacht gilt von Sonntag bis Donnerstag  von 18 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages, freitags, samstags und vor einem bayerischen Feiertag von 18.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages.

Sie erhalten das Bayern-Ticket Nacht in allen AVV-Regionalbussen, an den Automaten der DB, BRB und avg, an den Verkaufsstellen der DB und BRB, im Stadtwerke Augsburg Kundencenter, an den Vorverkaufsstellen.

Bitte beachten Sie, dass beim Bayern-Ticket eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen ist. Auch der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung der benutzten Tickets ist nicht gestattet.

Um Missbrauch zu vermeiden, müssen Reisende ihren Namen und Vornamen vor Fahrtantritt in das entsprechende Feld der Fahrkarte eintragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Wenn mehrere Personen gemeinsam unterwegs sind, beschränkt sich ist diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke. Auf dem Ticket wird ein zusätzlicher Vermerk aufgedruckt, der eine Übertragbarkeit des Tickets ausschließt.

Schnell in die Arbeit: das Jobticket

Ihr Arbeitgeber schließt für Sie einen eigenen Jobticketvertrag ab und Sie nutzen das günstige Jobticket das ganze Jahr lang, täglich, rund um die Uhr, so oft Sie wollen auf allen Verkehrsmittel im AVV - auf der Straßenbahn, dem Stadtbus, dem AVV-Regionalbus und der Regionalbahn.

Alle angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vertragspartner des eigens abzuschließenden Jobticketvertrages können das AVV-Jobticket erwerben. Ausgenommen sind Auszubildende, da für diese ein besonderer ermäßigter Tarif gilt. Leiharbeiter im Sinne des AÜG sowie freie Mitarbeiter erhalten ebenfalls kein Jobticket.

Eigenständige Firmen, Verbände oder juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich zum Zweck einer gemeinschaftlichen Sammelbestellung zusammenschließen und einen Vertreter benennen, der als alleiniger Ansprechpartner für die Abwicklung und den Vertrieb und die Bezahlung zuständig und verantwortlich ist.

 

Das Jobticket gilt 12 Monate lang innerhalb der von Ihnen gewählten Zonen für beliebig viele Fahrten im AVV.

Das Jobticket gilt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn es nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Ein Jobticket kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Der Bestellschein muss bis zum 15. des Vormonats ber der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) bzw. der Deutschen Bahn AG vorliegen.

Das Abo kommt mit der Zustellung oder Aushändigung des ersten Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande. Für Sie äußerst bequem: Die Raten werden monatlich per Bankeinzug abgebucht.

Änderungen von Adressen und Kontoverbindungen sind sofort mitzuteilen. Änderungen der Angaben im Fahrausweis (z. B. Geltungsbereich) sind nur zum 1. eines Monats möglich und müssen bis spätestens zum 15. des Vormonats beantragt werden. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss die Chipkarte persönlich der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das Jobticket nur gültig, wenn Sie den zur Chipkarte zusätzlich ausgegebenen Papierfahrausweis mitführen. Der Fahrausweis muss von Ihnen mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben sein.

Stimmt der/die berechtigte Mitarbeiter/in neben dem Erwerb eines AVV-Jobtickets auch den allgemeinen Nutzungsbedingungen der für den jeweiligen Geltungsbereich gewährten Vorteilskarte ("KAROCARD" der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH oder "easy living card" der LEW AG) und der Weitergabe der personenbezogenen Vertragsdaten an die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH bzw. die LEW AG zu, so erhält er/sie die entsprechende Vorteilskarte zusammen mit seinem AVV-Jobticket.

Das Jobticket ist auf Sie persönlich ausgestellt und kann nicht übertragen werden.
Beim Jobticket gibt es keine Mitnahmemöglichkeiten.

Für abhanden gekommene Fahrausweise wird gegen ein Entgelt von 30,00 Euro bzw. für abhanden gekommene, beschädigte oder zerstörte Fahrausweise bei Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt von 10 Euro einmalig ein Ersatz-Fahrausweis für die restliche Geltungsdauer des ersetzten Fahrausweises ausgestellt. Abhanden gekommene Fahrausweise sind ungültig und bei Wiederauffinden unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben.

Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats schriftlich möglich. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden.

Bei jeder Kündigung und Änderung wird der Fahrausweis ungültig und ist bis zum 5. des Nachmonats bei der Ausgabestlle zurückzugeben. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, ist der Monatsbetrag weiter zu zahlen.

Endet das Jobticket vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für jedermann nach erhoben.