AVV

Update vom 06.12.2022: Ab 10.12.2022 Aufhebung der Maskenpflicht

Der Freistaat wird die Maskenpflicht im ÖPNV mit Auslaufen der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (nach 9.12) in eine Empfehlung umwandeln.

Dies bedeutet, ab 10.12.2022 empfehlen wir das Tragen einer Maske - es herrscht aber keine Maskenpflicht im ÖPVN mehr.

 

Update vom 01.10.2022: Maskenpflicht im ÖPNV bis 28. Oktober 2022

Die im 17. BayIfSMV angeordnete Maskenpflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder alternativ einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs gilt bis einschließlich 28. Oktober 2022.
Befreit sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Personen die eine Befreiung mit ärztlichem Zeugnis im Original vorweisen können sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen mit deren Begleitpersonen.

Update vom 23.09.2022: Verlängerung der Maskenpflicht im ÖPNV bis 30. September 2022

Die im 16. BayIfSMV angeordnete Maskenpflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs gilt bis einschließlich 30. September 2022.

Update vom 20.08.2022: Verlängerung der Maskenpflicht im ÖPNV bis 12. September 2022

Die im 16. BayIfSMV angeordnete Maskenpflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs wird verlängert bis 12. September 2022.

Update vom 29.06.2022: Herunterstufung des Maskenstandards im ÖPNV ab 3. Juli 2022

Neuregelung der 16. BayIfSMV - derzeit befristet bis 20. August 2022.

Der Maskenstandard für die nach der 16. BayIfSMV angeordneten Maskenpflicht wird für den ÖPNV von FFP2-Masken auf medizinische Gesichtsmasken heruntergestuft. Damit ist zur Erfüllung der Maskenpflicht in allen von der Verordnung erfassten Bereichen nur noch mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Bitte beachten Sie aber: Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe!

Update vom 07.04.2022: Wegfall Corona-Verstärkerfahrten ab 25.04.2022

Mit Aufhebung fast aller Corona-Maßnahmen im öffentlichen Leben entfällt nach den Osterferien auch die staatliche Förderung zusätzlicher Busse im Schülerverkehr. Ab 25. April 2022 werden daher alle im Zuge von Corona-Schutzmaßnahmen zusätzlich bestellten Fahrten eingestellt

Linie

Abfahrt

von

nach

102

7:17

Kissing

Mering

 

6:53

Mittelstetten

Mering

104

13:15

Mering

Mittelstetten

203

07:29

Dasing, Wessisz. Str.

Friedberg Festpl.

208

07:24

Ried, Ort

Friedberg Realschule

 

13:23

Friedberg

Bachern

225

07:55

A., Stein.Furt

Bergen Schule

243

07:07

Allenberg

Aichach

250

13:03

Aichach, Schulz.

Sielenbach

305

6:45

Aindling

Augsburg

 

13:20

Augsburg

Aindling

400

7:17

Meitingen

Wertingen

 

13:07

Wertingen

Meitingen

401

13:04

Wertingen

Augsburg

 

7:06

Langweid

Wertingen

402

6:53

Meitingen

Wertingen

 

13:05

Wertingen

Meitingen

404

6:50

Nordendorf

Wertingen

 

13:01

Wertingen

Nordendorf

405

6:45

Mertingen

Wertingen

406

7:00

Meitingen

Wertingen

 

13:03

Wertingen

Meitingen

410

07:25

Gersth. Strasser

Meit. Rathaus

500

07:06

Augsburg Hbf

Neusäß Schulzentrum

512

13:15

Neusäß

Gersthofen

601

13:16

Diedorf

Augsburg West P+R

650

7:15

Leitershofen

Diedorf

 

13:18

Diedorf

Leitershofen

Update vom 21.03.2022: 3G im ÖPNV ist aufgehoben - Aber weiterhin gilt FFP2-Maskenpflicht

Neuregelung der 15. BayIfSMV - derzeit befristet bis 02. April 2022.

Im ÖPNV besteht durch die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ab Sonntag, den 20. März keine 3G-Pflicht mehr.

Bitte beachten Sie aber: Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt derzeit weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe

Update vom 01.02.2022: 3G-Pflicht im ÖPNV - gem. Beschluss der Bundesregierung gekürzter Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage!

  • Einstieg in öffentliche Verkehrsmittel nur mit gültigem 3G-Nachweis:
    • Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
    • Genesen (nicht länger als 90 Tage)
    • Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest der hierfür zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes z.B. offizielle Testzentren oder Tests die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal mit erforderlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung erfolgt und nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
    • Außerdem ist zur Identitätsüberprüfung ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen
  • Die Nachweise werden stichprobenartig geprüft. Kann kein gültiger 3G-Nachweis vorgezeigt werden, wird der Fahrgast des Fahrzeugs verwiesen und muss mit einem Ordnungsgeld rechnen.
  • Ausgenommen von der Nachweispflicht sind:
    • Kinder unter sechs Jahren sowie
    • Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen. Das sind insbesondere die Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie die Gymnasien. Ebenfalls dazu gehören bestimmte Sonderformen sowie Sonder- und Förderschulen und Berufsschulen. Die Ausnahme von der 3G-Regelung gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.  Schülerinnen und Schüler müssen als Nachweis einen Schülerausweis oder ein anderweitig von der Schule ausgestelltes Nachweisdokument vorzeigen können
      Während der Ferien
      gilt auf Beschluss der Bundesregierung, dass auch Schüler*innen für die Fahrten mit dem ÖPNV einen 3G-Nachweis erbringen müssen, da die regelmäßige Testung durch die Schulen während der Ferien entfällt.
  • Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht

Update vom 20.12.2021: Während Weihnachtsferien geänderten Regeln für 3G-Nachweis von Schüler*innen

  • Während der Weihnachtsferien gilt auf Beschluss der Bundesregierung, dass auch Schüler*innen für die Fahrten mit dem ÖPNV einen 3G-Nachweis erbringen müssen, da die regelmäßige Testung durch die Schulen während der Weihnachtsferien entfällt.

Update vom 23.11.2021: 3G-Pflicht im ÖPNV ab 24.11.2021

  • Einstieg in öffentliche Verkehrsmittel nur mit gültigem 3G-Nachweis:
    • Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
    • Genesen (nicht länger als 180 Tage)
    • Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest der hierfür zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes z.B. offizielle Testzentren oder Tests die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal mit erforderlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung erfolgt und nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
    • Außerdem ist zur Identitätsüberprüfung ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen
  • Die Nachweise werden stichprobenartig geprüft. Kann kein gültiger 3G-Nachweis vorgezeigt werden, wird der Fahrgast des Fahrzeugs verwiesen und muss mit einem Ordnungsgeld rechnen.
  • Ausgenommen von der Nachweispflicht sind:
    • Kinder unter sechs Jahren sowie
    • Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen. Das sind insbesondere die Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie die Gymnasien. Ebenfalls dazu gehören bestimmte Sonderformen sowie Sonder- und Förderschulen und Berufsschulen. Die Ausnahme von der 3G-Regelung gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.  Schülerinnen und Schüler müssen als Nachweis einen Schülerausweis oder ein anderweitig von der Schule ausgestelltes Nachweisdokument vorzeigen können.
  • Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht

Update vom 23.11.2021: Nachtbusse werden wieder eingestellt

Nachdem die bayerische Staatsregierung beschlossen hat, Bars, Clubs und Diskotheken erneut zu schließen und Restaurants nur noch bis 22 Uhr öffnen dürfen, stellen auch der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund und die Stadtwerke Augsburg (swa) die AVV-Nachtbuslinien ein. Ab sofort verkehren bis auf Weiteres im AVV-Verbundgebiet keine Nachtbuslinien mehr (Linien 90, 91, 92, 93, 94, 95, 592, 596, 694, 797 und 798).

Update vom 05.11.2021: Ab Samstag, 6. November FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV

Für die Nutzung des ÖPNV sind dann wieder stengere Maskenregeln für alle Personen ab 6 Jahren vorgeschrieben.

  • Kinder bis 6 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Kinder zwischen dem 6. und 16. Geburtstag benötigen eine medizinische Maske.
  • Personen ab 16 Jahren müssen eine FFP2-Maske (oder gleichwertiger Standard) tragen.
  • Unter freiem Himmel (z.B. an Bahnsteigen, Haltestellen) herrscht keine Maskenpflicht
  • Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit sind müssen diese Befreiung dem Fahrer durchein geeignetes ärztliches Dokument vorweisen.

Aktueller Status und Informationen zur Krankenhausampel finden sie auf der Website des Bayerischen Staatsministerium fuer Gesundheit und Pflege.

Update vom 06.09.2021: Medizinische Maskenpflicht im ÖPNV für alle Personen ab 6 Jahre

Im öffentlichen Nahverkehr in Bayern gilt je nach Stufe der Krankenhausampel die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (Stufe grün) oder FFP2-Maske (ab Stufe gelb) sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen. An Bahnsteigen und Haltestellen im Freien entfällt die Maskenpflicht. Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe.

  • Kinder bis 6 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit.
  • Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit sind müssen diese Befreiung dem Fahrer durch ein geeignetes ärztliches Dokument vorweisen.

Aktueller Status und Informationen zur Krankenhausampel finden sie auf der Website des Bayerischen Staatsministerium fuer Gesundheit und Pflege.

 

Update April 2021: AVV-Regionalbusverkehr fährt in Schulzeiten nach Schulfahrplan mit Verstärkerbussen

Um das Platzangebot auf verschiedenen AVV-Regionalbuslinien werden die bereits eingesetzten Verstärkerfahrten in Schulzeiten auch weiterhin durchgeführt. Wir beobachten das Fahrgastaufkommen, sollten sich Änderungen hinsichtlich der Verstärkerfahrten ergeben, werden diese wöchentlich erfolgen und jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

Hygienehinweise für Fahrgäste

Liebe Fahrgäste, lassen Sie uns aktuell besonders sorgsam sein:

  • Regelmäßiges Händewaschen für mind. 20 Sekunden
  • Beim Husten und Niesen den Mund und die Nase mit gebeugtem Ellbogen oder Papiertaschentuch bedecken
  • Wenden Sie sich beim Husten/Niesen von anderen Personen ab
  • Möglichst nicht ins Gesicht fassen und auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten
  • Fassen Sie keine persönlichen Gegenstände von anderen Fahrgästen an (z.B. Handys, Taschen, Koffer).

Gute Fahrt und bleiben Sie gesund!

Tagesaktuelle Informationen von Bund und Land

#Ärmelhoch: Registrierung für Corona-Impfung

  • Online-Registrierung über das Impfzentrum:
    Sie benötigen hierfür eine E-Mail-Adresse und ein Mobiltelefon mit der Möglichkeit SMS zu empfangen. Die Registrierung kann auch jemand anderes für Sie übernehmen, zum Beispiel Ihre Angehörigen. (Mit einer E-Mail-Adresse können bis zu 5 Personen angemeldet werden).

Hier gehts zum Impfportal

  • Telefonische Registrierung, falls eine Online-Registrierung nicht möglich ist:
    • Bundesweite Zentralnummer 16 117 oder 089 / 244 188 110 (Fa. Vitolus - Mo bis Fr. 10.00 bis 18.00 Uhr
    • Stadt Augsburg: 0821 / 798 868 94 (Montag bis Samstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
    • Landkreis Augsburg: 0821 / 3102 3999 (täglich 8.00 bis 18.00 Uhr)
    • Landkreis Dillingen a.d.Donau: Impfzentrum Wertingen 09071 / 7749762

Corona-Hotlines und Kontakte im AVV

Häufig gestellte Fragen (FAQ)