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Fahrausweise

Umwelt-Abo Plus
Geltungsbereich
Ihr Umwelt-Abo Plus gilt zwölf Monate lang für beliebig häufige Fahrten innerhalb der Zonen, die Sie festlegen.
Gültigkeit
Das Umwelt-Abo Plus kann vom Verkehrsunternehmen als Stammkarte mit 12 Monatswertmarken ausgegeben werden. Die Stammkarte gilt mit der jeweils gültigen Monatswertmarke als Fahrausweis.
Verlust
Bei Ausgabe des Umwelt-Abo Plus als Stammkarte mit Monatswertmarken wird bei Verlust gegen ein Entgelt von 30 € einmalig bzw. bei Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt von 10 € eine Ersatz-Stammkarte für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Bei der Ausgabe ohne Stammkarte mit Monatswertmarken wird bei Verlust keine Ersatz geleistet. Im übrigen wird für abhanden gekommene oder zerstörte Fahrausweise kein Ersatz geleistet.
Besondere Hinweise
Das Umwelt-Abo Plus kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Geben Sie bitte den Bestellschein zur rechtzeitigen Abwicklung bis zum 15. des Vormonats bei uns ab oder bestellen das Abo online und wir schicken Ihnen Ihren Fahrausweis umgehend per Post zu. Bei Online-Bestellungen den Geltungsbereich 10 und/oder 20 betreffend muss der Bestellschein online ausgefüllt, ausgedruckt und an die AVG geschickt werden. Das Abo kommt mit der Aushändigung oder Zustellung Ihres Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande. Für Sie äußerst bequem: Die Raten werden monatlich per Bankeinzug abgebucht. Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das Umwelt-Abo Plus gültig, wenn zur Chipkarte der zusätzlich ausgegebene Fahrausweis mitgeführt wird und mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben ist.
Mitnahmemöglichkeiten
Beim Umwelt-Abo Plus gilt: Von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr können Sie bis zu 4 Kinder (keine Erwachsene) mitnehmen; am Wochenende und an Feiertagen ganztägig sogar bis zu 3 Erwachsene oder bis zu 6 Kinder. Dabei gilt: Ein Erwachsener = 2 Kinder. Bitte kombinieren Sie!
Kündigung
Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat ab Zustandekommen des Abos zum Ende eines jeden Monats möglich. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden. Bei der Kündigung wird der Fahrausweis ungültig und ist spätestens bis zum 5. des Nachmonats zur Ausgabestelle zurückzubringen. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, ist der Monatsbetrag weiter zu zahlen.

Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den Monatsbeträgen und den Preisen der entsprechenden Monatskarten für Jedermann nacherhoben.

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