Fahrausweise
Schnupper-Abo
Berechtigte
Das Schnupper-Abo kann von Neukunden, die in den letzten 12 Monaten kein AVV-Abonnement beansprucht haben, abgeschlossen werden.
Geltungsbereich
Ihr Schnupper-Abo gilt 3 Monate lang für beliebig häufige Fahrten innerhalt der Zonen, die Sie festlegen.
Gültigkeit
Das Schnupper-Abo kann vom Verkehrsunternehmen als Stammkarte mit 3 Monatswertmarken ausgegeben werden. Die Stammkarte gilt mit der jeweils gültigen Monatswertmarke als Fahrausweis.
Geltungsdauer
Das Schnupper-Abo gilt 3 Monate. Das Abo endet nach einer Frist von 3 Monaten automatisch. Je Abo können die Verkehrsunternehmen Fahrausweise mit monatlicher oder dreimonatiger Geltungsdauer sowie als Chipkarte ausgeben.
Verlust
Bei Ausgabe des Schnupper-Abos als Stammkarte mit Monatswertmarken wird bei Verlust gegen ein Entgelt von 30,00 € einmalig bzw. bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung bei Ausgabe als Chipkarte gegen ein Entgelt von 10,00 € eine Ersatz-Stammkarte für die restliche Geltungsdauer ausgegeben. Bei der Ausgabe ohne Stammkarte mit Monatswertmarken wird bei Verlust kein Ersatz geleistet. Im Übrigen wird für abhanden gekommene oder zerstörte Fahrausweise kein Ersatz geleistet.
Besondere Hinweise
Das Schnupper-Abo kann nur am 1. eines Monats begonnen werden. Geben Sie bitte den Bestellschein zur rechtzeitigen Abwicklung bis zum 15. des Vormonats bei uns ab oder bestellen das Abo online und wir schicken Ihnen den Fahrausweis umgehend per Post zu. Bei Online-Bestellungen des Geltungsbereich 10 und/oder 20 betreffend muss der Bestellschein online ausgefüllt, ausgedruckt und an die AVG geschickt werden. Das Abo kommt mit der Aushändigung oder Zustellung Ihres Fahrausweises bzw. der Chipkarte zustande. Für Sie äußerst bequem: Die Raten werden monatlich per Bankeinzug abgebucht. Bei Ausgabe einer Chipkarte ist das Schnupper-Abo gültig, wenn zur Chipkarte der zusätzlich ausgegebene Fahrausweis mitgeführt wird und mit Kugelschreiber oder Tinte mit Vor- und Zuname unterschrieben ist.
Mitnahmemöglichkeiten
Beim Schnupper-Abo gilt: Von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr können Sie bis zu 4 Kinder (keine Erwachsene) mitnehmen; am Wochenende und an Feiertagen ganztägig sogar bis zu 3 Erwachsene oder bis zu 6 Kinder. Dabei gilt: Ein Erwachsener = 2 Kinder. Bitte kombinieren Sie!
Kündigung
Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat ab Zustandekommen des Abos zum Ende eines jeden Monats möglich. Bei Ausgabe einer Chipkarte muss bei der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) unter Vorlage der Chipkarte gekündigt werden. Bei der Kündigung wird der Fahrausweis ungültig und ist spätestens bis zum 5. des Nachmonats zur Ausgabestelle zurückzubringen. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, ist der Monatsbeitrag weiter zu zahlen. Endet das Abo vor Ablauf des jeweiligen 3-Monats-Zeitraumes, so wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen des Monatsbeiträgen und den Preisen der entsprechenden Moatskarten für Jedermann nacherhoben.
Befristung
Das Schnupper-Abo gilt zunächst befristet bis 31.12.2011.
Preise (Monatsrate)
Preisstufe 1 33,60 €
Preisstufe 2 50,45 €
Preisstufe 3 68,25 €
Preisstufe 4 84,15 €
Preisstufe 5 98,85 €
Preisstufe 6 114,65 €
Preisstufe 7 130,40 €
Preisstufe 8 146,70 €
Preisstufe 9 162,25 €
Preisstufe 10 179,15 €
Preisstufe 11 197,60 €
Preisstufe 12 215,00 €
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