Minitickets gelten für eine Fahrt in der Übergangszone zwischen den Zonen 10 und 20 (siehe Tarifzonenplan) in Richtung auf das Fahrtziel mit beliebiger Unterbrechungs- und Umsteigemöglichkeit innerhalb der Geltungsdauer. Rück- und Rundfahrten sind nicht zugelassen. Die Haltestellen in der Übergangszone finden Sie hier.
Es werden Minitickets für Erwachsene und für Kinder ausgegeben.
Das Miniticket gilt nicht bei der DB und BRB.
Das Miniticket gilt zunächst befristet bis 31.12.2011.